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Frage von Thomas M. •

Frage an Manfred Jäger von Thomas M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,

heute war zu lesen: „Hamburg unterstreicht seine selbst gewählte Vorreiterrolle im Klimaschutz mit einem eigenen Beirat. Wir sehen die unbedingte Notwendigkeit, das Klima zu schützen. Dabei will Hamburg seine guten Voraussetzungen nutzen, sich zu einem Kompetenzzentrum zu entwickeln´´, sagte Herr Ole von Beust. (Quelle: http://hamburg.de/news.do?cid=6529288 )

Wie stehen Sie dazu, dass bedingt durch den neuen Dienstplan (ab 01.03.07) der Berufsfeuerwehr Hamburg, jeder Feuerwehrbeamte mit 72 Mehrfahrten pro Jahr für den Arbeitsweg (72 Hin- und Rückfahrten, ca. 15km pro Fahrt, ca. 7 Liter Kraftstoffverbrauch) belastet wird. Das ergibt bei ca. 1500 Feuerwehrbeamten, die ihre Dienststelle mit einem Kraftfahrzeug erreichen, eine Kraftstoffmenge von mindestens 226.800 Liter!!! Mit den Abgasen von 226.800 Liter wird die Umwelt der Region Hamburg zusätzlich und völlig unnötig belastet. Das alles unter dem Aspekt, dass die Feuerwehrbeamten den neuen Dienstplan nicht akzeptieren.

Sieht so die „Vorreiterrolle im Klimaschutz“ der Stadt Hamburg aus?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Maraun
Feuerwehrbeamter Berufsfeuerwehr Hamburg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maraun,

mit dem Thema Klimaschutz sprechen sie ein Politikfeld an, das in letzter Zeit mit Recht immer mehr in den Vordergrund getreten ist. Ich glaube allerdings, dass das Thema Klimaschutz im Zusammenhang mit dem neuen Dienstplan der Feuerwehr eher am Rande eine Rolle spielt. Natürlich muss auch der Aspekt der Mehrfahrten berücksichtigt werden und dieser Punkt ist ja bereits in der öffentlichen Anhörung angesprochen worden, aber dieses Problem steht aus meiner Sicht nicht im Vordergrund der Überlegungen.

Das Hauptproblem bei der möglichen Umgestaltung der Dienstpläne ist aus meiner Sicht rechtlicher Natur. Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes lässt eine Überschreitung der Obergrenze von 48 Stunden zu, wenn außergewöhnliche Umstände einer solchen Schwere und eines solchen Ausmaßes vorliegen, dass dem Ziel, das ordnungsgemäße Funktionieren der zum Schutz der öffentlichen Interessen wie der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Sicherheit unerlässliche Dienste zu gewähren, zeitweilig Vorrang vor dem Ziel gebührt, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der in den Einsatz- und Rettungsteams tätigen Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Ausnahmevoraussetzungen scheinen mir derart eng formuliert zu sein, dass es rechtlich schwierig sein dürfte, die von Ihnen gewünschte Dienstplangestaltung hierunter zu fassen. Dieses Thema wird sicherlich im Mittelpunkt der Auswertung der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss stehen. Insofern werden Sie sicherlich verstehen, wenn ich vor dieser Auswertung kein abschließendes Urteil abgeben werde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Jäger