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Manfred Jäger
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Manfred Jäger von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,

da der Staatskirchenvertrag im Verfassungsausschuss behandelt wird, wende ich mich an Sie.

Auf die Artikel in der WELT vom 19.1.06 - KIRCHENSTAATSVERTRAG SCHADET DER STADT http://www.welt.de/data/2006/01/19/833327.html - und vom 31.1.06 - UNMUT IN SENAT UND FRAKTION ÜBER NORDELBISCHE KIRCHE http://www.welt.de/data/2006/01/31/838985.html - wird hingewiesen.

Wie kann die Stadt zukünftig mit Erfolg reagieren, wenn die Nordelbische Kirche trotz Ermahnungen wiederholt den Staatskirchenvertrag verletzt?

Obwohl es sich zumindest im Falle der NEK um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt, werden die strengen Anforderungen des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht erfüllt.

Das Fehlen einer Geltungsdauer und einer Kündigungsklausel führt im Hinblick auf die im Staatskirchenvertrag enthaltenen finanziellen Verpflichtungen zu einer Unvereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht(Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).
Nicht nur die Verletzung der Informationspflicht betr. die Airbus-Klage sollte für die Stadt eine Warnung sein: Die NEK kassierte jahrzehntelang in Schl-H zuviel Kirchensteuer, obwohl die Ungerechtigkeit der Kirchensteuersätze bekannt war. Als eine Kirchenangehörige sich wehrte, wurde ihr ein sehr langer Gerichtsweg aufgezwungen.

Vorschlag: Herausnahme aller finanzwirksamen Teile aus dem Staatskirchenvertrag.
Dafür gibt es ein Beispiel in Bremen.

Nur der zusätzliche Vertrag für die finanziellen Leistungen müßte dann mit einer Geltungsdauer und einer Kündigungsklausel versehen werden.

Was halten Sie davon?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre interessante Frage zum Kirchenstaatsvertrag.
In der Sache werde ich Ihnen jedoch die Antwort schuldig bleiben müssen. Wie Sie den Hinweisen zu meiner Person bei abgeordnetenwatch entnehmen können, bin ich zurzeit in der Justizbehörde tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe ich vertretungsweise für eine Kollegin auf Seiten des Senats an zwei Beratungen zum Staatskirchenvertrag teilgenommen. Das macht mich zwar nicht befangen, aber ich habe mir selbst als Abgeordneter zu diesem Thema Zurückhaltung auferlegt. So werde ich zum Beispiel die Sitzungen des Verfassungsausschusses zu diesem Thema weder leiten noch an ihnen teilnehmen. Ich werde mich auch gegenüber der Öffentlichkeit nicht äußern. Für diese Haltung bitte ich um Ihr Verständnis.

Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage an unseren kirchenpolitischen Sprecher, Herrn Wolfgang Beuß, oder an Frau Spethmann, die mich im Verfassungsausschuss beim Thema Kirchenstaatsverträge vertreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Jäger