Frage an Manfred Jäger von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,
am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.
Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.
Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.
Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?
Bedenken Sie:
Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.
- Sie sollen das ganze Volk vertreten!
Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.
Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.
Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.
Vertreten Sie das Volk!
Mit freundlichen Grüßen
gez. - Ronald Saß -
Sehr geehrter Herr Saß,
vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung des Wahlrechts. Zwar haben Sie diese Frage allen CDU-Abgeordneten gestellt, so dass ich Sie auch auf eine gemeinsame Antwort verweisen könnte, aber da Sie sich sicherlich auch für meine persönliche Antwort interessieren, will ich Ihnen gerne antworten.
Zunächst fragen Sie nach der Legitimation unserer Entscheidung. Legitimiert sind die Abgeordneten der Bürgerschaft durch die Wahl vom 29.2.2004. Diese Legitimation beinhaltet das Recht der Bürgerschaftsabgeordneten auch zur Änderung von Volksentscheiden. Dies hat das Hamburgische Verfassungsgericht eindeutig in seiner LBK-Entscheidung ausgeführt. Parlamentarische Gesetzgebung und Volksgesetzgebung stehen gleichberechtigt nebeneinander. Es gibt keinen Vorrang insbesondere der Volksgesetgebung.
Im Übrigen sei der Hinweis erlaubt, dass zwar 66,6 % für das Volksbegehren gestimmt haben, dass dies aber nur etwas über 21 % der Wahlberechtigten waren. Damit will ich selbstverständlich nicht in Frage stellen, dass das Volksbegehren das erforderliche Quorum erreicht hat und damit Gesetz geworden ist. Es relativiert aber die These, das "gesamte" Volk habe hier etwas beschlossen, was nicht geändert werden dürfe.
Die Änderungen des Wahlrechts waren aus meiner Sicht erforderlich. Zum einen glaube ich, dass das Wahlrecht in seiner jetzigen Form viel zu kompliziert und unpraktikabel ist, zum anderen empfinde ich es als ungerecht, dass nur wenige Wählerinnen und Wähler über die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft entscheiden sollen. Erfahrungen zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger auch bei der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens die vorgegebenen Listen wählen. Diese Stimmen hätten im jetzigen Modell nur Einfluss auf die Anzahl der Sitze einer Partei, nicht aber auf die Auswahl der Kandidaten. Diesen Bürgerinnen und Bürgern wollen wir mit unserem Modell wieder den Einfluss geben, der Ihnen aus unserer Sicht auch zusteht. An dieser Vorgehensweise kann ich nichts Undemokratisches erkennen. Ich werde daher auch am 11.10.2006 dem Änderungsentwurf zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Jäger