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Frage von Dr. Jürgen M. •

Frage an Manfred Jäger von Dr. Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jäger,
ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie mit Ihren Plänen gegen eine überwältigende Mehrheit der Wähler - natürlich auch Ihrer Wähler - handeln?
1998 haben über 74 % der Abstimmenden für eine Absicherung der Volksgesetzgebung in der Verfassung gestimmt. Das Zustimmungsquorum lag bei rund 45 % (zuwenig für eine Verfassungsänderung). Zum Vergleich: das Zustimmungsquorum der CDU bei der letzten Bürgerschaftswahl 2004 betrug 31,9 % (47,2 % der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 68,7 %).
Und: In einer im März veröffentlichten Umfrage zeigte sich die Zustimmung zur CDU und zum jetzigen Senat mit etwa 48 % stabil. Aber: rund 56 % der Befragten (also sehr viel mehr als die Zustimmungsquote zum Senat) war gegen Ihre Pläne zur Änderung der Volksgesetzgebung.
Ich meine: Eine Partei kann nicht ohne Schaden gegen die Mehrheit der Wähler regieren, vor allem wenn es nicht um einzelne Sachfragen geht, sondern um Grundfragen des Demokratieverständnisses.
Befürchten Sie gar nicht, dass die CDU - die ja historische gesehen nicht die geborene Regierungspartei in Hamburg ist - bei der nächsten oder übernächsten Wahl dafür abgestraft wird, dass sie Volkes Meinung in Grundfragen der Demokratie anders sieht als die Mehrheit der Wähler?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mackensen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Mackensen,

vielen Dank für Ihre Mail zur beabsichtigten Änderung der Volksgesetzgebung.

Sie sprechen eines der schwierigsten Problemfelder auf dem Gebiet der Volksgesetzgebung an, nämlich in welchem Verhältnis die direkte Demokratie der Volksgesetzgebung und die mehr indirekte parlamentarische Demokratie stehen. Aus meiner Sicht stehen beide gleichrangig nebeneinander. Es gibt keinen Vorrang der einen vor der anderen.

Insbesondere kann ich nicht von einem Vorrang der direkten Demokratie ausgehen. In dieser Ansicht bin ich durch das aktuelle Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Verkauf des LBK bestätigt worden.

Deshalb werden wir auch in Zukunft solche Ergebnisse haben, dass z. B. an einem Tag die CDU die absolute Mehrheit der Mandate in der Bürgerschaft erreicht, dass sich aber gleichzeitig eine überwältigende Mehrheit in einem bestimmten Problemfeld gegen die Politik eben dieser Mehrheit wendet. Gleiches gilt für die weiterhin hohe Zustimmung zur CDU in Hamburg bei einer gleichzeitigen Ablehnung der Pläne der CDU zur Volksgesetzgebung.

Das heißt aus meiner Sicht aber nicht, dass die Parlamentmehrheit sich deshalb auf jeden Fall an die Vorgaben der direkten Demokratie halten muss. Diese entfalten zwar eine erhebliche politische Bindungswirkung und werden in der Regel von der Parlamentsmehrheit auch berücksichtigt, aber es kann seltene Einzelfälle geben, in denen das Parlament anders entscheidet. Ein solcher Einzelfall war die Entscheidung über den Verkauf des LBK.

Diese Entscheidung hat die CDU-Fraktion in Kenntnis aller Umstände getroffen. Dazu gehörte selbstverständlich auch, dass sich die CDU ggf. für diese Entscheidung bei den nächsten allgemeinen Wahlen wird verantworten müssen. Angesichts der guten Sacharbeit von Fraktion und Senat und angesichts der weiterhin hohen Zustimmungswerte der Wählerinnen und Wähler bin ich allerdings für diese Wahlen guten Mutes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Jäger