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Manfred Jäger
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Frage von Heiner J. •

Frage an Manfred Jäger von Heiner J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,

aus Ihrer Sicht (Zitat: werden wir auch nach der Gesetzesänderung eine lebhafte und erfolgreiche Volksgesetzgebung in Hamburg haben. Insofern stimmt der Vorwurf nicht, die CDU untergrabe die Volksgesetzgebung.) sollen die angestrebten Änderungen also zu einer Verbesserung der Volksgesetzgebung führen. Wir haben erstmalig an dem Verfahren (LBK-Abstimmung) teilgenommen und mussten feststellen: unsere eindeutige Stellungsnahme wurde ignoriert!

Frage: Warum noch Volksgesetzgebung?
Die Parteien scheinen uns Wähler für eine dumpfe, anonyme Stimmviehherde zu betrachten!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Volksgesetzgebung.

Ich stehe auch weiterhin zu meinen Äußerungen, die Sie zitieren. Die von uns beabsichtigten Änderungen werden nicht dazu führen, dass die Volksgesetzgebung unmöglich gemacht wird. Richtig ist aber, und das habe ich in der gesamten Diskussion immer eingeräumt, dass es für die Initiatoren in Zukunft schwerer werden wird, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln, wenn diese nur noch in amtlichen Stellen geleistet werden können. Diese Änderung ist aber aus Rechtsgründen und auch aus politischen Gründen erforderlich. Nur so wird sichergestellt, dass der Senat das Volksbegehren durchführt, wie es die Verfassung verlangt. Außerdem wird so ein etwaiger sozialer Druck, eine Unterschrift zu leisten, gar nicht erst entstehen.

Verstehen kann ich, dass Sie mit der Entscheidung der Bürgerschaft zum LBK-Verkauf nicht einverstanden sind. Es ist aber so, dass Volksgesetzgebung und parlamentarische Gesetzgebung gleichrangig nebeneinander bestehen. Das heißt, dass die Entscheidungen des Parlaments vom Volk und umgekehrt die Entscheidungen des Volkes vom Parlament geändert werden können. Ich halte dies für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig entfaltet die Volksgesetzgebung aber natürlich eine erhebliche politische Wirkung, so dass sich ein Parlament nicht leichtfertig über diese hinwegsetzen wird. Seien Sie versichert, dass sich die CDU-Fraktion die Entscheidung auch und gerade beim LBK-Verkauf nicht leichtgemacht hat. Es sprachen aber gewichtige Gründe für den Verkauf, so dass ich diesem zugestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Jäger