Frage an Manfred Jäger von Martin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Moin Herr Jäger!
Bitte begründen Sie, die von u.a. Ihnen vorgeschlagene zeitliche Trennung von Volksentscheiden von den allgemeinen Wahlen. Was macht Volksentscheide abseits der allgemeinen Wahlen kostengünstiger? Warum wollen Sie Eintragung und Urnenwahl nur bei amtlichen Stellen zulassen? Soll die von Ihnen und Ihren Kollegen eingebrachte Änderung der Volksgesetzgebung die erfolgreiche Durchführung von Volksentscheiden be- oder gar verhindern? Der Vorschlag erweckt den Eindruck einer hart kalkulierten Einschränkung der Bürgerrechte oder den Eindruck krasser Inkompetenz; was von beidem trifft zu?
Vielen Dank und mit den besten Wünschen,
Martin Hensch
Sehr geehrter Herr Hensch,
vielen Dank für Ihre Mail zur beabsichtigten Änderung der Volksgesetzgebung in Hamburg.
Durch die Trennung von Volksentscheiden und Wahlen wollen wir eine größere Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Volksentscheiden erreichen. Der Volksentscheid soll aus sich heraus die Menschen überzeugen. Ein weiteres gewichtiges Argument für die Trennung ist aus meiner Sicht das neue Wahlrecht in Hamburg. Dieses verlangt von den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern einen erheblichen Zeitaufwand für die Auszählung. Daneben ist es ihnen nicht zumutbar noch einen oder mehrere Volksentscheide auszuzählen.
Kostengünstiger wird das Verfahren der Trennung von Wahlen und Volksentscheiden, weil in Zukunft die Briefabstimmung erheblich ausgeweitet wird, so dass die Anzahl der Stellen, in denen die Stimme abgegeben werden kann, geringer werden kann. Sie benötigen weniger ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Dies wird auch nicht zu einer Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger führen, da die Abstimmungsberechtigten zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung und den Informationen über den Volksentscheid vorab die Briefwahlunterlagen erhalten. Ein Antrag zur Durchführung der Briefwahl ist nicht erforderlich. Dies vereinfacht das Verfahren und macht es den Bürgerinnen und Bürgern leichter, an der Abstimmung teilzunehmen.
Auch der Verzicht auf eine Sammlung von Unterschriften durch die Initiatoren ist aus meiner Sicht erforderlich. Der Senat hat nach der Hamburger Verfassung das Volksbegehren durchzuführen. Dann kann es aber schon aus Rechtsgründen nicht so sein, dass die überwiegende Anzahl von Unterschriften nicht in amtlichen Stellen gesammelt wird. Zudem ist aus meiner Sicht die Freiheit, ein Volksbegehren zu unterstützen, bei einer Sammlung durch die Initiatoren nicht ausreichend gesichert. Die Initiatoren können je nach Einzelfall einen erheblichen Druck ausüben, um eine Unterschrift zu erhalten. Zudem wird diese Regelung in 9 von 16 Bundesländern praktiziert. Sie führt nicht dazu, dass dort die Volksgesetzgebung zum Erliegen gekommen ist.
Aus meiner Sicht werden wir auch nach der Gesetzesänderung eine lebhafte und erfolgreiche Volksgesetzgebung in Hamburg haben. Insofern stimmt der Vorwurf nicht, die CDU untergrabe die Volksgesetzgebung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Jäger