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Manfred Jäger
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Frage von Eckard K. •

Frage an Manfred Jäger von Eckard K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,

in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Verfassungsausschusses, der sich z.Z. mit der Vorlage des o.a.Vertrages für die abschließende Abstimmung in der Bürgerschaft befasst, hätte ich ein paar Vorbemerkungen zum Thema zu machen und dann ein paar Fragen.

1. Am 20.07.1933 wurde das sog. Reichskonkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl unterzeichnet, welches das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der katholischen Kirche regelte. Am 10.September d. Js. trat es in Kraft.

2. Der Vertrag ist auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland, damit auch für den Stadtstaat Hamburg, gültig (Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.03.1957).

Meine Fragen:
1. Stimmen Sie dem bisher Gesagten zu?
2. Wenn ja, wozu braucht Hamburg einen neuen Vertrag mit dem Vatikan ?
3.Wenn ja, gilt bei Annahme des neuen Vertrages durch die Bürgerschaft nur noch der neue (geht nicht, siehe Bundesverfassungsgericht), gelten dann sowohl Reichskonkordat als auch der neue Hamburger Kirchenstaatsvertrag ( rechtlich ein Unding: zwei verschiedene Verträge regeln ein- und dasselbe Thema) oder gilt als "ranghöherer" nur das Reichskonkordat? Dann wäre ein neuer Vertrag überflüssig.
4. Wenn auch der "Hamburger Vertrag" Rechtskraft erlangen sollte: Jede Partei kann sich dann auf den Vertrag berufen, der ihrer Auffassung im Detail gerade entgegenkommt und der anderen Partei nicht? Was für ein Durcheinander .....

Mit freundlichem Gruß
Eckard Koch

PS: Wenn Sie "Reichskonkordat" bei Google eingeben: auf Seite 1 finden Sie schon alles, was man benötigt (insges. zur Zeit 44.800 Eintragungen).

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Kirchenstaatsvertrag. Wegen meines Urlaubs komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Hierfür bitte ich um Entschuldigung.

In der Sache jedoch werde ich auch Ihnen die Antwort schuldig bleiben müssen. Wie Sie meiner Antwort auf eine frühere Frage von Herrn Reth zu diesem Thema entnehmen können, war ich beruflich als Mitarbeiter der Justizbehörde mit den Staatsverträgen befasst. Ich werde mich daher zu diesen Themen nicht äußern und auch an den Sitzungen des Verfassungsausschusses zu diesem Thema nicht teilnehmen. Insoweit hoffe ich auf Ihr Verständnis.

Der Verfassungsausschuss wird jedoch -wahrscheinlich am 11. April 2006- eine öffentliche Expertenanhörung zu den Kirchenstaatsverträgen durchführen. Vielleicht kommen dort auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zur Sprache. Ansonsten muss ich Sie bitten, sich an Herrn Beuß, den kirchenpolitischen Fachsprecher, oder an Frau Spethmann, die mich im Verfassungsausschuss vertritt, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Jäger