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Frage von Dr. Klaus F. •

Frage an Manfred Jäger von Dr. Klaus F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

1. Auf welche politische Legitimation berufen Sie sich bei der von der CDU geplanten Änderung des mit der Mehrheit der Hamburger zustande gekommenen Volksentscheids ? Dies ist aus meiner Sicht insbesondere in Verbindung mit den im Vorfeld beschlossenen Einschränkungen der Volksgesetzgebung ein äußerst bedenklicher Vorgang.
2. Ihre Antwort an Herrn Hensch betreffend die Reihenfolge auf den Landeslisten kann ich nicht nachvollziehen. Wieso soll der Wähler diese Reihenfolge insgesamt bestätigen können müssen ? Entweder er hat eine Präferenz für bestimmte Kandidaten, dann kann er diesen seine Stimme geben. Hat er keine, kann er sich auf das Wählen einer Partei beschränken und die Auswahl der Abgeordneten den anderen - besser informierten - Wählern überlassen.
3. Wieso glauben Sie - insbesondere vor dem Hintergrund der in der laufenden Legislatur aufgetretenen Häufung von Affären und Skandalen in der CDU-Fraktion, daß eine Parteiführung besser befähigt ist, Kandidaten auszuwählen, als die Summe der Wähler ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,

vielen Dank für Ihre Mailanfrage zur geplanten Änderung des Wahlrechts in Hamburg.

Volksgesetzgebung und parlamentarische Gesetzgebung stehen gleichberechtigt nebeneinander. Es gibt keinen Vorrang der einen vor der anderen. Deshalb ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Parlamentsmehrheit ein durch Volksgesetzgebung erlassenes Gesetz ändert. Insofern bezieht die CDU-Fraktion ihre Legitimation aus dem Wahlergebnis vom 29.2.2004.

Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage zur Reihenfolge der Listen drängt sich mir eine Gegenfrage auf. Warum soll die Wählerin oder der Wähler nicht die Möglichkeit haben, eine vorgegebene Liste zu bestätigen. Auch diese Stimmabgabe enthält eine Bewertung, nämlich die, dass man mit dem vorgegebenen Angebot der Partei einverstanden ist. Sollen denn diese Meinungsäußerungen unter den Tisch fallen? Ich halte das nicht für richtig. Mit welchem Recht nehmen Sie denn nur für die Wähler, die bestimmt Kandidaten ankreuzen, das Recht in Anspruch über die Zusammensetzung eines Parlaments zu entscheiden. Dieses Recht muss allen Wählerinnen und Wählern zustehen, auch denjenigen, die mit der vorgegebenen Reihung auf einer Liste einverstanden sind.

Zuletzt gebe ich Ihnen Recht, dass es nicht Aufgabe der Parteiführung ist, die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei auszuwählen. Hier verkennen Sie aber die Wirklichkeit bei der Kandidatenaufstellung innerhalb der CDU. Diese ist gerade nicht Aufgabe der Parteiführung, sondern sie wird von allen Mitgliedern vorgenommen. Zunächst nominieren die Mitglieder eines Ortsverbandes ihre Kandidaten. Hier ist die gesamte Basis miteinbezogen. Dann erfolgt eine Weiternominierung auf der Ebene der Kreisverbände. Und zuletzt entscheidet dann eine Delegiertenversammlung auf Landesebene über die Kandidaten. Hier wird über jeden Listenplatz geheim abgestimmt. Es gibt hier oft erfolgreiche Gegenkandidaturen. Im Ergebnis stellen die Mitglieder der CDU die Kandidaten auf und nicht die Parteiführung. Außerdem wird es ja in Zukunft auch die Mehrkandidatenwahlkreise geben. Hier werden die Kandidaten nach dem neuen Wahlrecht durch die Mitglieder der Partei, die im Wahlkreis wohnen, bestimmt. Es gibt auch in diesem Bereich keine Aufstellung durch die Parteiführung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Jäger