
(...) Für die Versorgungsempfänger der Bundeswehr ist nunmehr das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), eine Dienststelle im Geschäftsbereich BMF, zuständig. Anträge von Besoldungsempfängern bearbeitet seitdem das Bundesverwaltungsamt (BVA), eine Dienststelle im Geschäftsbereich des BMI. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sieht sich jedoch auch nach dieser Aufgabenverlagerung - schon aus Fürsorgegründen - weiterhin in der Pflicht, intensiv an der Verringerung der Bearbeitungszeiten mitzuwirken. (...)