Frage an Madeleine Stockert von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Stockert,
als qualifizierte Sachbearbeiterin möchte ich Ihnen freundlichst folgende Fragen stellen.
Wenn minderjährige Kinder von Jugendamt befragt werden welche Mindestanforderung muß hierzu die Rechtsmittelbelehrung besitzen?
In den seriösen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wurde hierzu nach meiner Kenntnis nichts vorgetragen, was juristisch belastbar wäre.
Gibt es Ihres Wissens Unterschiede hinsichtlich der Rechtsmittelbelehrungen bei ärztlichen Begutachtungen in Sorgerechtsangelegenheiten bei minderjährige Kinder nach § 159 FamFG und Befragungen durch Mitarbeiter von Polizeibehörden, Jugendämtern sowie durch psychologische und medizinische Sachverständige, Verfahrensbeistände, Staatsanwälte, Richter und Pädagogen?
Ich würde mich über eine Antwort mit Quellenangaben sehr freuen die auch § 1618a BGB und die hieraus ergebende Verwirkung zwischen Kindern und Eltern berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Sehr geehrter Herr Rieder,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt habe, sprechen Sie eine Thematik an, in der ich mich bisher unzureichend auskenne. Ich muss mich hier erst sachkundig machen. Sie hatten großes Verständnis gezeigt, dass dies bis zur Bundestagswahl von mir nicht zu leisten ist. Danke! Ich will mich für ihre auführliche Darlegung der allgemeinen Thematik bedanken. Sie besitzen auf diesem Gebiet ja eine sehr große Kompetenz.
Sie werden von mir - wie vereinbart - nach den Bundestagswahlen hören.
Mit freundlichen Grüßen
Madeleine Stockert
Sehr geehrter Herr Rieder,
ich hatte ihnen im September 2013 versprochen, dass Sie von mir nach den Bundestagswahlen hören werden. Das hat jetzt etwas länger gedauert, als ich es zu diesem Zeitpunkt voraussehen konnte. Aber vergessen habe ich meine Zusage nicht.
Ich hatte Ihnen ja bereits gesagt, dass ich mich in dieser Thematik unzureichend auskenne. Meine Nachfragen im Freundes- und Bekanntenkreis haben zu keinen Ergebnissen geführt, die über das hinausgehen, was Sie mir selber am Telefon berichtet hatten. Leider ist es mir zeitlich nicht möglich, mich in die Materie einzuarbeiten. Vielleicht sind sie selber schon fündig geworden.
Mit freundichen Grüßen
Madeleine Stockert