Portrait von Lydia Westrich
Lydia Westrich
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Lydia Westrich zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Arno L. •

Frage an Lydia Westrich von Arno L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Westrich,
Sie haben, wie ich gesehen habe, für die Reform gestimmt (Erbschaftssteuerreform; Anmerk. d. Red.), über deren Sinn oder Unsinn wir sicher erst nach einigen konkreten Erfahrungen abstimmen können. Konkret habe ich aber z.B. schon die Frage wie eine Nießbrauchregelung gehandhabt wird? Nach meinem Ableben erben meine Kinder mein Wohnhaus. Meiner Frau habe ich jedoch testamentarisch und notariell beglaubigt, ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingeräumt.
Müssen die Kinder Erbschaftssteuer zahlen, wenn zum Zeitpunkt meines Ablebens wgn. des Nießbrauchs meiner Frau noch nicht darüber entschieden werden kann ob und wann eines meiner Kinder das Haus eigennutzen wird?
Da Ihre Antwortquote erfreulich hoch ist, Ihr CDU-Pendant könnte sich daran sicher einmal ein Beispiel nehmen, sehe ich Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.
Mit frl. Gruß
Arno Lehnen

Portrait von Lydia Westrich
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lehnen,

das Erbschaftssteuerrecht ist noch so frisch, da wird es in den Einzelheiten noch viel Klärungsbedarf geben. Ich will Ihr spezielles Problem gern noch einmal mit dem Finanzministerium besprechen. Jetzt nur so weit: Meiner Ansicht nach sind die Kinder in diesem Fall erbschaftssteuerpflichtig, allerdings nur für den über den Freibetrag hinausreichenden Teil.
Der Nießbrauch wirkt meiner Ansicht nach nur wertmindernd bei der Bewertung Ihres Anwesens. Da jedes Kind einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro erhält, der Nießbrauch den Wert des Hauses mindert, brauchen Sie sich meiner Schätzung nach bei einem in der Westpfalz gelegenen Haus kaum Sorgen zu machen. Das könnte unter Umständen der Fall sein, wenn es in München oder ähnlich teuren Wohnlagen läge. Aber ich lasse es genau prüfen. Um Ihnen die Antwort dieser Abfrage zukommen zu lassen, brauche ich allerdings Ihre E-Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
Lydia Westrich