Frage an Lydia Westrich von Karlheinz B. bezüglich Familie
Hallo Frau Westrich,
gab es in den letzten Wochen eine Debatte im Bundestag über eine Neuordnung des Familienrechts (Scheidung)?
Wenn ja, wo kann man das Ergebnis nachlesen?
m.f.g.
Karlheinz Berberich
Sehr geehrter Herr Berberich,
ich vermute, Sie fragen nach der „Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Dieses Gesetz wurde im Juli abschließend im Plenum des Bundestages diskutiert und fand am vergangenen Freitag, den 19. September 2008 auch die Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz kann nun zum 1. September 2009 in Kraft treten.
In diesem Gesetz wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Mit dem Gesetz sollen Kinder besseren Schutz und mehr Rechte im Verfahren erhalten.
So sollen Gerichte künftig den Versuch einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts unternehmen, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht; einvernehmliche Lösungen der Eltern müssen vom Gericht gebilligt werden. Darüber hinaus werden die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes verstärkt, das Kind kann in schwierigen Fällen künftig einen Verfahrensbeistand bekommen, der die Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren vertritt. Auch die Beteiligung von Pflegeltern im Verfahren wird erweitert, die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen werden effektiver, es kann künftig ein Umgangspfleger bestellt werden.
Ausführliche Informationen zur Neuregelung finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums http://www.bmj-bund.de unter „Service/Pressemitteilungen/Weg frei für neues Verfahren in Familiensachen“. Dort werden die verschiedenen Kernpunkte des Gesetzes kurz und verständlich erklärt.
Wünschen Sie noch detailliertere und ausführlichere Informationen, könnten Sie über die Seite des Bundestages http://www.bundestag.de in der Dokumentensuche die Drucksachennummer des Plenarprotokolls vom 27. Juni „16/173“ eingeben und dort die gesamte Plenardebatte zum Gesetzesentwurf nachlesen. Die (umfangreichen) Drucksachen zum Gesetz können Sie dort ebenfalls einsehen. Unter der Suche nach der Drucksache „16/9733“ finden Sie den abschließenden Bericht des Rechtsausschusses zum Gesetzesentwurf. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Sollten Sie mit Ihrer Frage die Reform des ehelichen Güterrechts angesprochen haben, möchte ich Ihnen dazu mitteilen, dass der dazu im Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zurzeit im Bundesrat ist, erst wenn der Bundesrat entschieden hat, wird der Entwurf im Plenum gelesen, dies sollte allerdings noch in diesem Jahr geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
Lydia Westrich, MdB