Frage an Lydia Westrich von Martin und Tabea S. bezüglich Finanzen
Da haben wir sie nun, die allgemeine Ablehnung gegen die alte Pendlerpauschale.
Und das von zwei "unterbezahlen" Mitgliedern des deutschen Bundestages.
Empfinden sie es nicht als unverschämt, das unsere Abgeordneten permanent auf die vom Steuerzahler finanzierten Fahr- und Flugbereitschaften und das auch noch mit spritfressenden Luxuslimosinen, zurück greifen?
Wird Ihre Fahrt im Dienstwagen (mit Fahrer) zum Arbeitsplatz versteuert?
Wieviel würde die Steuerpauschale kosten?
Die IKB-Bank, die Sachsen LB, die Bayern LB, die West LB, die Berliner Bank, alles Gelder die wir schön von unseren Steuergelden finanieren dürfen.
Und noch ein Wort zu Ihrer angeprochenen Politikverdrossenheit.
Sie schreiben, gegen Unmut der Politik hilft persönliches Engagement.
Können Sie sich vorstellen, das die meistens Wähler mit der verlogenen Politik ( das Beispiel siehe in dem Beitrag) nichts zu tun haben wollen?
Wir haben einmal im Bekannten Kreis gefragt: Was fällt Euch zur Politik ein....
und die erste Antwort war:
korrupt !
Sollte das nicht unseren Politikern zu denken geben?
Grüße
Martin und Tabea
Sehr geehrte Frau Schulz, sehr geehrter Herr Schulz,
lassen Sie mich zuerst einige Dinge richtigstellen, die in Ihrer Anfrage leider nicht richtig dargestellt wurden: Abgeordnete können nicht die Flugbereitschaft benutzen. Diese steht alleine den Bundesministerinnen und Bundesministern sowie der Bundeskanzlerin zu. Wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch, der seine Mitarbeiter auf eine Geschäftsreise schickt, werden meinen Kolleginnen und Kollegen und mir jedoch die Kosten für die Dienstreisen vom Deutschen Bundestag erstattet.
Auch ein Dienstwagen steht uns Abgeordneten, ganz im Gegensatz übrigens zu Bürgermeistern von kleineren Städten nicht zur Verfügung. Fahrten in Ausübung meines Mandats in meinem Wahlkreis bezahle ich selbst aus der Kostenpauschale. Lediglich im Stadtgebiet von Berlin kann ich die Fahrbereitschaft des Bundestages nutzen, um beispielsweise vom Parlament in das Bundesfinanzministerium zu gelangen.
Augenscheinlich ärgern Sie sich über die Pendlerpauschale. Nun, ihren Unmut an der Regelung, nach der Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsplatz nur noch vom einundzwanzigsten Kilometer an steuerlich berücksichtigt werden können, kann ich nachvollziehen. In der Tat haben sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sowie Ministerpräsident Roland Koch vor einigen Tagen gegen die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ausgesprochen. Dies ist allerdings nur einer der Beiträge in der kontrovers geführten Debatte um die Pendlerpauschale. Es gibt auch Kolleginnen und Kollegen, die sich für die Pendlerpauschale stark machen.
Als Finanzpolitikerin der SPD-Bundestagsfraktion habe ich mich in den Beratungen zum Steueränderungsgesetz 2007 dafür eingesetzt, die Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer weiterhin zu berücksichtigen – wenn auch auf einem niedrigeren Niveau. Dieser Vorschlag war jedoch leider nicht mehrheitsfähig, da ihn vor allem die CDU/CSU blockierte. Jetzt, in Zeiten des Wahlkampfes in Bayern, versucht die CSU, die Pendlerpauschale wieder einzuführen, an deren Abschaffung sie maßgeblich beteiligt war. Bevor wir nun schnelle Schlüsse ziehen, halte ich es für richtig, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema abzuwarten und bei etwaigen Novellierungen die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu berücksichtigen.
Noch ein Wort zu Ihren Anmerkungen zur Politikverdrossenheit: Ich bedauere es sehr, dass in Ihrem Bekanntenkreis ein derart schlechtes Bild über die Politik herrscht. Die zahlreichen Besuche von Schulklassen und Reisegruppen aus meinem Wahlkreis in Berlin und die daraus resultierenden anregenden Gespräche zeigen mir, dass Politikverdrossenheit nicht die Regel ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lydia Westrich, MdB