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Lutz Richter
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Frage von Leif H. •

Frage an Lutz Richter von Leif H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Richter!

Warum wurde das von der Bevölkerung ausgelöste fakultative Referendum nicht in den neuesten Vorschlag der Linken aufgenommen? Wie wollen Sie den von der CDU postulierten Zusammenhang von der Höhe des Quorums beim Volksbegehren mit der Höhe des Quorums beim Volksentscheid entkräften? Ein Volksentscheid wäre heute ja auch bei einer geringen Beteiligung gültig. Ändert sich daran etwas durch die Art wie er zustande kommt?

Herzliche Grüße,
L. H.

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Vielen Dank für Ihre Frage, sehr geehrter Herr Hansen.

Meine Fraktion DIE LINKE. hatte ja stets in den allen Wahlperioden umfangreiche Vorschläge zur Stärkung der direkten Demokratie in den Sächsischen Landtag eingebracht – zuletzt mittels Antrag gemäß Artikel 74 Absatz 3 Satz 1 der Verfassung für den Freistaat Sachsen (Drs. 5/13108) –, die u.a. auch die von Ihnen genannte Referendumsinitiative enthielten. Das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren ist stärker daran ausgerichtet, was angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse tatsächlich umsetzbar sein dürfte. Zudem hatten wir in der Vergangenheit ja auch keine mitunterzeichnende Fraktion, die das Anliegen unserer Verbesserungsvorschläge mittrug. Es bleibt uns unbenommen, an der einen oder anderen Stelle den Entwurf noch anzupassen. Ich möchte an dieser Stelle noch nicht zu weit vorgreifen – schließlich ist das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen. Wir laden alle Interessierten dazu ein, den parlamentarischen Willensbildungsprozess kritisch zu begleiten und auch an der Anhörung teilzunehmen, wenn unser Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen zu gegebener Zeit Gegenstand der Erörterung im Landtag ist.

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