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Lutz Mohaupt
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Frage von Andreas L. •

Frage an Lutz Mohaupt von Andreas L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Mohaupt!
Den Kompromissvorschlag zum neuen Nichtraucherschutzgesetz in Hamburg habe ich mit Verwunderung gelesen. Es soll also nach dem Willen der CDU weiterhin Raucherkneipen und Rauchernebenräume geben. Ich habe in diesem Zusammenhang zwei Fragen an Sie:
1.- Wie stellt sich der Gesetzgeber die Kontrolle über die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes vor? Werden zusätzliche Ordnungsbeamte eingestellt, oder müssen die ohnehin schon überforderten Beamte des Verbraucherschutzamtes auch diese Kontrollen übernehmen? Oder erwarten Sie, dass Anzeigen seitens Bürger bei der Behörde eingehen?
2.- Wie stellen Sie sich den Schutz nichtrauchender Mitarbeiter in der Gastronomie vor? Dürfen diese in Rauchernebenräumen nicht mehr bedienen? Und wenn dem so ist, wie wird das dann kontrolliert? Wie sieht es mit Mitarbeitern in Einraumkneipen aus? Müssen diese zukünftig ein Gesundheitszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass ihre Lunge schon so geschädigt ist, dass sie auch in einer Raucherkneipe arbeiten können?

Hochachtungsvoll
Andreas Laitenberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Laitenberger,

Ihre Anfrage zum Nichtraucherschutzgesetz habe ich erhalten. Sie haben sich in dieser Sache auch an andere Mitglieder meiner Fraktion gewandt und darüberhinaus einen intensiven Gedankenaustausch mit unserem Fraktionsmitarbeiter Ingo Pohl geführt. Aufgrund dessen sind Sie gründlich über die sich abzeichnende Linie der CDU-Fraktion informiert. Dem habe ich in der Sache eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich erlaube mir aber den ergänzenden Hinweis, dass Ihre untenstehende Anfrage an die Kontrollierbarkeit dieser Regelung auch an jede andere Regelung dieser Art zu richten wäre. Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lutz Mohaupt MdHB