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Lutz Mohaupt
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Lutz Mohaupt von Klaus-Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Mohaupt,

ich danke für Ihre Antwort. Aber leider am Thema vorbei! Ich selbst bin entgegen Ihrer Vermutung zum Glück bis heute noch keinen Tag arbeitslos gewesen.Ich habe noch nie irgendwelche Sozialleistungen vom Staat erhalten oder benötigt. Ich versuche nur Politiker auf die nicht akzeptablen Fehlleistungen ihrer Politik völlig uneigennützig hinzuweisen. Ein hoffnungsloser Kampf für mehr Gerechtigkeit. Ein frustender Kampf gegen Unvernunft und "Windmühlen". Viele Möglichkeiten hat man ja nicht als Bürger. Aber wer nicht kämpft hat verloren!
Entgegen Ihrer Annahme, bin ich keinesfalls für eine unbegrenzte Fortzahlung des ALG I. Das geht überhaupt nicht aus meiner Frage hervor und wäre völlig unsinnig.
A b e r bei der Höhe und Zahlungsdauer des Arbeitslosengeldes I, muß es einen Unterschied geben,ob jemand z.B. 3 Jahre oder 30 oder 35 Jahre eingezahlt hat. Erbrachte Leistung muß sich lohnen und positiv niederschlagen.
Frage:Herr Mohaupt,sehen Sie das anders? Sehen Sie nicht die offenkundige Ungerechtigkeit der Gesetzgebung? Sind Sie nicht der Meinung,dass hier ganz deutlich Änderungsbedarf besteht?

Mit freundlichem Gruß (und mehr Gerechtigkeit in unserem Staat)
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg!

Ihre Nachfrage zeigt mir, dass Sie das System der Arbeitslosenversicherung missverstanden haben. Es handelt sich nicht um so etwas wie ein Sparkonto oder eine Kapital-Lebensversicherung, wo das, was man herausbekommt, von der „erbrachten Leistung“ abhängt, nämlich davon, wie viel und wie lange man „eingezahlt“ hat. Vielmehr sichert „Vater Staat“ den Erwerbstätigen per Gesetz zu, ihnen eine Unterstützung zu zahlen, wenn sie ihren Job verlieren sollten, und er holt sich das Geld, das dieser Schutzschirm kostet, insbesondere von allen aktuell Erwerbstätigen, die unter ihm sitzen. Wer drei Jahre lang erwerbstätig war, hat also nur während dieser drei Jahre unter dem Schirm gelebt. Wer 30 Jahre erwerbstätig sein durfte, war eben 30 Jahre lang von diesem Schirm geschützt, auch wenn er ihn glücklicherweise so lange Zeit nicht hat in Anspruch nehmen müssen. Wieso wäre es dann von vornherein gerechter, wenn letzterer auf unbegrenzte Zeit viel mehr ausgezahlt bekäme als der, dem das Unglück widerfahren ist, schon nach drei Jahren arbeitslos zu werden? Immerhin: Alle sollen im Fall des Falles ja zunächst lange Zeit viel mehr bekommen können als die gleiche Grundsicherung, sagt der Gesetzgeber, nämlich das von der Höhe ihres bisherigen Arbeitsentgelts abhängige ALG I. Erst dann folgt die Grundsicherung. Das ist dann besonders bitter, aber so einfach, wie Sie es sich machen, ist es mit der Gerechtigkeit jedenfalls nicht.

Weil Sie so engagiert schreiben und ich dieses Engagement achte und respektiere, schreibe ich Ihnen noch einmal - dies aber abschließend, denn man könnte über das, was gerecht ist und was ungerecht, endlos diskutieren. Ich habe zum Schluss nur die Bitte an Sie, in Bezug auf Ihre eigenen Überzeugungen etwas mehr Selbstkritik und Bescheidenheit walten zu lassen. Wer „Politiker auf die nicht akzeptablen Fehlleistungen ihrer Politik“ hinzuweisen beabsichtigt, muss sich fragen lassen, ob - und wenn ja, warum und wieso und woher - er denn so viel klüger ist als jene.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lutz Mohaupt MdHB