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Frage von Andreas K. •

Frage an Lutz Mohaupt von Andreas K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Mohaupt

ich danke für Ihre Antwort und habe noch eine andere Frage.

Ich bin derzeit auf Wohnungssuche in Hamburg und bin - aufgrund meines Einkommens - nicht berechtigt, einen Wohnungsberechtigungsschein (§ 5 - Schein) zu erhalten. Ich liege de facto ein wenig über der maximalen Grenze. Das heißt, ich könnte an sich einen Schein für den Dritten Förderungsweg erhalten. Wenn ich mir aber den Wohnungsmarkt anschaue, stelle ich mir die Frage, welchen Nutzen dieser dritte Förderungsweg hat. Man sieht entweder freifinanzierte Wohnungen oder Wohnungen, die am § 5 Schein gebunden sind. Ich finde es richtig und gut, dass für Einkommensschwache etwas getan wird, stelle mir aber die Frage, ob der 3. Förderungsweg - wenn es dafür anscheinend kaum Wohnungen gibt - unnötig ist und daher auch abgeschaft werden sollte bzw. ob nicht auch mehr Wohnungen für den 3. Förderungsweg frei gemacht werden könnten. Glücklicherweise existieren ja nicht nur Menschen mit einem §5 Schein.

Schöne Grüße
A. Kegel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kegel,

aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit komme ich erst heute dazu, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus beruht auf bundesgesetzlichen Regelungen. Diese werden in den Bundesländern durch die Wohnungsbaukreditanstalten umgesetzt. Die Wohnungsbaukreditanstalten stellen den Bauherren auf Antrag die Fördermittel nach dem jeweiligen "Förderweg" zur Verfügung.

In den 90iger Jahren wurde der von Ihnen angesprochene Förderweg zuletzt verstärkt durch Bauherren in Anspruch genommen. Es gibt zwar dementsprechend geförderte und der Preisbindung unterliegende Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt in Hamburg. Diese sind aber größtenteils vermietet. Dies deckt sich mit Ihrer Wahrnehmung, dass in Ihrem Einkommensbereich sozial geförderte Wohnungen frei und damit vermietbar nicht zur Verfügung stehen. Das dieser Förderweg von Bauherren zur Zeit nicht nachgefragt wird, macht den Förderweg per se nicht unnötig und belastet niemand.

Eine weitere Möglichkeit für Sie, im vergleichsweise günstigen Mietzinsbereich eine Wohnung anzumieten, könnten die Wohnungen der Wohnungsbaugenossenschaften sein. Bei den Genossenschaften kaufen Sie sich mit einem Anteil, der Ihnen Zinsen bringt, an der Genossenschaft ein und erhalten im Anschluss günstige Wohnungen aus dem Bestand der Genossenschaft angeboten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lutz Mohaupt MdHB