
(...) Als einen besonderen Verstoß gegen die demokratische Grundordnung sehe ich ebenso die Tatsache, dass durch den Einsatz der "Bundestrojaner" alle Bürgerinnen und Bürger unter eine Art "Generalverdacht" gestellt würden und den Ermittlungsbehörden jederzeit dass Recht und die Möglichkeit eingeräumt würde, verdeckte Durchsuchungen durchzuführen. Dabei erhielten die Behörden auch Zugriff auf Ihre intimsten Daten, vom harmlosen Urlaubsfoto bis hin zu sensiblen geschäftlichen Daten. (...)