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Frage von Thomas P. •

Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur verpflichtenden Übernahme einer FID rechnen? Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von FID rechnen?

Die Firmendirektversicherung (FID) ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 2004 wurden die Gesetze so geändert, das es seitdem zu einer Doppelverbeitragung an Krankenkassen bei FID kommt.

Ohne Zuschuss des Arbeitgebers gehen Experten davon aus, dass sich eine FID nur bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20% lohnt. Dies liegt wesentlich daran, dass Sparer auf die spätere Betriebsrente im Regelfall hohe Abgaben zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung leisten und Abstriche bei der gesetzlichen Rente hinnehmen müssen.

Ich ärgere mich z.Z. darüber, dass mein neuer Arbeitgeber meine 2005 abgeschlossen FID nicht weiterführen möchte. Ein Neuabschluss mit oder ohne Übertragung des Kapitals ist jedoch sehr unattraktiv. Aus meiner Sicht sollte der Gesetzgeber hier nachbessern und die Weiterführung der FID auf Wunsch des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber zwingend machen.

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