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Lukas Köhler
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Frage von Tabea T. •

Frage an Lukas Köhler von Tabea T. bezüglich Energie

Lieber Herr Köhler,

am Freitag soll das Kohleausstiegsgesetz im Bundestag verabschiedet werden.

Ich möchte von Ihnen wissen, wie Sie die Möglichkeit einschätzen, dass die Verabschiedung des Gesetzes verschoben wird. Warum?

Erstens haben sich die Rahmenbedingungen seit den Beschlüssen der Kohlekommission stark verändert (Verluste von Kohlekraftwerken durch hohen ETS-Preis/geringere Nachfrage/Ersatz durch Erneuerbare und Gas). Wenn diese weiter so bestehen bleiben, wird ein vorgeschriebener Ausstiegspfad mit hohen Auszahlungen an die Kraftwerksbetreiber - vom Steuerzahler finanziert - in Zukunft nicht benötigt und könnte eventuell sogar zu einer Verzögerung des Kohleausstiegs führen.

Zweitens - und viel grundlegender - setzt das Kohleausstiegsgesetz die hart erarbeiteten Beschlüsse der Kohlekommission in wichtigen Bereichen nicht um - u.a. linearer vs. gestaffelter Ausstiegspfad etc. Die mangelnde Umsetzung gefährdet Deutschlands Klimaziele und untergräbt das Vertrauen in die Politik.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie mir hierzu Ihre Einschätzung mitteilen könnten.
Vielen Dank!

Mit klimafreundlichem Gruß
Tabea Tiesler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Tiesler,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und Ihren Appell. Der planwirtschaftliche Kohleausstieg, den die Bundesregierung nun bedauerlicherweise beschlossen hat, könnte aus finanz- und klimapolitischer Sicht nicht unsinniger sein. Daher habe ich auch gegen das Gesetzt abgestimmt.

Ein Kohleausstieg durch die konsequente Anwendung des Europäischen Emissionshandels wäre hier definitiv der klimatechnisch bessere und für den Steuerzahler günstigere Weg. Dessen Wirksamkeit wird auch durch die neuesten Zahlen zur Energieerzeugung in Deutschland belegt: die Reduktion von Braunkohleverstromung von 2018 auf 2019 war wirklich groß - ganz ohne weitere und unnötige Staatseingriffe (vgl. https://www.energy-charts.de/energy_de.htm?source=all-sources&period=annual&year=all&fbclid=IwAR1VTTrn2XgSX_Ps_R3UTkSvDyH3Fwj0uLPcY9bdANjxK3IY-ViDyJYl1EU ). Im Emissionshandel, in Europa also im EU-ETS, müssen alle Verursacher von Treibhausgasen für jede Tonne CO2 eine Berechtigung erwerben. Die Anzahl dieser Berechtigungen wird strikt begrenzt und jedes Jahr verringert. Die Berechtigungen werden vom Staat versteigert und können zwischen den Marktteilnehmern frei gehandelt werden. Auf diese Weise entsteht ein CO2-Preis. Durch die Mengenbegrenzung ist garantiert, dass die Klimaziele erreicht werden. Der Handel führt dazu, dass CO2 immer dort zuerst reduziert wird, wo dies am wenigsten kostet. Der Emissionshandel ist also sowohl das effektivste als auch das wirtschaftlich effizienteste Klimaschutzinstrument. Die nun festgelegten Abschaltdaten verzögern diesen Prozess möglicherweise sogar, verschwenden Steuermilliarden für Entschädigungszahlungen an die Kraftwerksbetreiber und untergraben langfristig das Vertrauen in die Wirksamkeit des Emissionshandels als sinnvolles Klimaschutzinstrument.

Die Bundesregierung hat sich schon in den letzten Monaten viel zu stur verhalten und sich leider auch gegenüber der berechtigten und konstruktiven Kritik durch Opposition und Zivilgesellschaft verschlossen gezeigt. Daher kam der Beschluss des Gesetzes nicht überraschend. Dies ist zutiefst bedauerlich. Dennoch werden wir Freien Demokraten hier nicht nachlassen, die Bundesregierung künftig bei jeder Gelegenheit an ihre klimapolitischen Fehler erinnern und alles daran setzen für die Zukunft sinnvolleren und effektiveren Klimaschutz zu betreiben. Auch und vor allem im Sinne unserer künftigen Generationen.

Meine Rede zum Kohleausstieg vom 3. Juli 2020 im Bundestag finden Sie hier: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7456048#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDU2MDQ4&mod=mediathek .

Auch können Sie unsere Position können Sie hier nochmal ausführlicher nachlesen: https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2020-05/Beschluss%C2%A0Kohleausstiegs-%20und%20Strukturstärkungsgesetz_final.pdf .

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lukas Köhler

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