Ungleichbehandlung der freiwillig Versicherten Rentner. Werden Sie etwas dagegen tun?
,wenn ein freiwillig Versicherter in Rente geht und dabei etwas angespart hat ,will die GKV davon Ihren Anteil! Richtig wohlhabende Menschen, müssen das nicht bezahlen! Z.B.eine Freundin, die seit Jahrzehnten in der Künstler Sozialkasse keine 200.- Euro Monatsbeitrag bezahlt, hat Immobilien im Wert von über 4 Millionen Euro geerbt. Sie muss davon keinen Beitrag an die GKV bezahlen! Bereits 2002 hat ein Urteil des Ersten Senats aus Karlsruhe auf der Grundlage entsprechender Vorlagen des Bundes sozialgesetzbuches (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 Halbsatz 1 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 - GKV-Gesundheitsreform 2000 - vom 17.12.1999) einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG bei der Beitragszahlung von freiw. versicherten Rentner festgestellt. Diese zahlen erheblich höhere Beiträge, da bei ihnen alles herangezogen wird als Bemessungsgrundlage.Das ist schreiend ungerecht!