![Luise Amtsberg Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Pressefoto_1.jpg?itok=wQWSxXtm)
(...) Der Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen richtet sich nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Kein Arbeitsmarktzugang besteht in den ersten drei Monaten des Aufenthaltes, für die Zeit des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung und für Geduldete, die das Abschiebehindernis selber zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben. (...)