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Ludwig Stiegler
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Frage von Dietmar A. •

Frage an Ludwig Stiegler von Dietmar A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Stiegler,

ich hätte da einige Fragen wegen des Entwurfes des neuen Erbschaftsteuergesetz.

Zur Frage 1:
Warum werden Geschwister die erben, mit schon 30% Steuer belastet,dies schon bei einer Erbschaft von 75000€?

Zur Frage 2:
Warum werden ebenfalls schwerbehinderte Geschwister ebenfalls so hoch belastet?

Zur Frage 3:
Finden Sie es gerecht,das auch Schwerbehinderte und Nicht-Behinderte Geschwister so hoch wie Nicht-Verwandte besteuert werden?

Für Ihre Rückantwort besten Dank!

Mit freundlichen Grüssen
Dietmar Anzer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Anzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Erbschaftsteuer. Sie haben recht: Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform sieht vor, dass Erben der Steuerklassen II (dazu zählen Geschwister, geschiedene Ehepartner und entfernte Verwandte) und III (Nicht-Verwandte) künftig stärker belastet werden, auch wenn wir den Freibetrag in diesen Steuerklassen auf 20.000 Euro erhöhen. Der engere Familienkreis hingegen wird entlastet: Für Ehegatten, Kinder und Enkel werden deutlich höhere persönliche Freibeträge gewährt: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für jedes Kind und 200.000 Euro für jeden Enkel. Damit wird sichergestellt, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses wird weiterhin steuerfrei bleiben. Außerdem hat die SPD durchgesetzt, dass Lebenspartner künftig mit 500.000 Euro den gleichen Freibetrag bekommen wie Ehepaare.

Einziges Kriterium für die Steuerhöhe bei Erbschaften ist der Verwandtschaftsgrad. Da es sich bei Erbschaften um einen leistungslosen Vermögenszuwachs handelt, fiele es schwer, andere Begünstigungen sinnvoll zu begründen. Wie Sie sicherlich wissen, erhalten Menschen mit Schwerbehinderung jedoch steuerliche Freibeträge bei der Lohn- und Einkommensteuer.

Wie so oft, handelt es sich auch bei der Reform der Erbschaftsteuer um einen Kompromiss. Aber dieser Kompromiss ist nicht schlecht. Durch die Reform werden die Lasten insgesamt gerechter verteilt. Die engen Familienverbände werden ebenso entlastet wie diejenigen Unternehmen, die Arbeitsplätze erhalten. Die Erben großer Vermögen dagegen werden mehr Erbschaftsteuer bezahlen müssen als bisher. Mit der Anhebung der Bewertungsansätze für Immobilien und Betriebsvermögen auf den Verkehrswert wird die Reform verfassungskonform gemacht.

Mit freundlichem Gruß
Ludwig Stiegler