Portrait von Ludwig Stiegler
Ludwig Stiegler
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ludwig Stiegler zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joachim P. •

Frage an Ludwig Stiegler von Joachim P. bezüglich Recht

Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.

Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?

Halten Sie die Frage "Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger "Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?"

Danke! für die Antwort!

Portrait von Ludwig Stiegler
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Petrick,

der Banken- und Sparkassensektor in Deutschland ist in seinem Finanzgebaren transparent. Sowohl in den Geschäftsstellen als auch im Internet sind in der Regel die Kreditzinsen für die verschiedenen Kreditarten nachzulesen.

Auch Arbeitslosengeldempfänger haben das Recht, hochverzinsliche Dispositionskredite in niedrigverzinsliche Ratenkredite umzuschulden. Das ist Sache der jeweiligen Bank und der Verhandlungen mit der jeweiligen Bank. Gesetzlich verboten ist den Banken dabei überhaupt nichts. Es ist Sache der jeweiligen Geschäftspolitik, die der Gesetzgeber weder bei privaten noch bei den öffentlich-rechtlich organisierten Banken vorschreiben kann.
Der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz für Arbeitslosengeld II-Empfänger ist nicht pfändbar. Wir haben erst kürzlich die Pfändungsfreigrenzen wieder angehoben. Ein monatliches Arbeitseinkommen von 930 Euro ist unpfändbar. Die Pfändungs­freigrenzen erhöhen sich, soweit Unterhaltspflichten bestehen. Maximal 2060 Euro Monatseinkommen können pfändungsfrei sein.**

Natürlich können wir uns den Sozialstaat auch in Zukunft leisten, wenn auch an der einen oder anderen Stelle modifiziert. Deutschland ist nach wie vor ein Sozialstaat. Unter Rot-Grün sind die Sozialausgaben nicht gesunken, sondern gestiegen. Unsere Aufgabe ist es, eine Mehrheit, dafür zu erkämpfen, dass auch in Zukunft Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat bleibt. Das heißt, wir müssen den Kampf mit den reinen Shareholder-Fetischisten aufnehmen und dafür sorgen, dass die Wirtschaft nicht nur für die Kapitaleigner, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die jeweiligen Standorte da ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Stiegler, MdB