Frage an Ludwig Stiegler von Karl S. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Stiegler,
die Landesregierung von Bayern hat eine Besoldungserhöhung ab 1.10.2007 in Höhe von 3 % für Beamte u n d Versorgungs- empfänger beschlossen. Ähnliche Abschlüße wurden auch in Baden Württemberg und Niedersachsen vorgenommen. Die Rentenerhöhung dagegen betrug ab 1.7.2007 bekanntlich nur 0,54 %.
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob und was die SPD dagegen unternimmt, daß die Schere zwischen Beamtenpensionen und Renten nicht weiter auseinander geht. Der bereits beschlossene Nachholfaktor ab 2011 scheint dies zu bestätigen.Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung dürfte sich die Zahl der Pensionsempfänger bis 2050 von 900 000 auf etwa 1.6.Mio. erhöhen und damit zu einer Explosion der Versorgungslasten von 25 Millarden auf ca. 92 Milliarden Euro anwachsen.
Die durchschnittliche Pensionshöhe ( ca. 2600 € ) beträgt derzeit fast das 3-fache einer Durchschnittsrente (ca 900 € ). Auch das Argument, die Pensionen seien eine Vollversorgung und bei den Renten kämen noch die Betriebsrenten hinzu, ist irreführend, da nur etwa 30 % der Rentner eine solche Zusatzversorgung haben und deren Höhe durchschnittlich bei ca. 100 Euro liegt. Auch über den immer wieder von der Politik erwähnten Zuschuß zur Rentenversicherung von ca. 80 Milliarden Euro wird die Öffentlichkeit getäuscht, wenn man weiß, daß von namhaften Instituten festgestellt wurde, daß der Anteil der versicherungsfremden Leistungen bei weitem diesen Betrag übersteigt Sie sollten davon ausgehen, daß ein Großteil der heutigen und zukünftigen Rentner, deren Rente ab 2001 ca 15 % niedriger ist, dies in ihrem zukünftigen Wahlverhalten gegenüber Ihrer Partei zum Ausdruck bringt.
Als langjähriger SPD-Wähler habe ich hieraus bereits meine Konsequenzen gezogen. Handelt die SPD weiterhin gegen die Interessen ihrer Wähler wie bisher, wird sich der Abwärtstrend dieser Partei fortsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Spies
Sehr geehrter Herr Spies,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen herzlich. Ich verstehe Ihren Unmut über die Einschnitte, die Rentner bereits hinnehmen mussten, und die auch in Zukunft folgen werden. Der Gesetzgeber befindet sich in diesem Fall in einer Zwangslage, die sich aus der demographischen Entwicklung begründet. Die sinkende Geburtenrate, die ansteigende Zahl der Rentenbezieher, und der durchschnittlichen Bezugsdauer stellen enorme Herausforderungen für das Rentensystem dar. Wir haben darauf auf unterschiedliche Weise bereits reagiert. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters war z.B. eine unumgängliche Maßnahme (sehen Sie dazu auch meine ausführliche Antwort auf abgeordnetenwatch.de vom 13.Juni 2007).
Diese Problematik trifft die Pensionen der Beamten in gleicher Weise.
Grundsätzlich ist ein Vergleich zwischen Beamtenpensionen und Renten schwierig. Wegen der Unterschiede der Versorgungssysteme und der ihnen zugrunde liegenden Berechnungsverfahren können Veränderungen nicht prozentual identisch ausfallen. Daher gilt hier das Prinzip der wirkungsgleichen Übertragung. So wurde die Rentenreform von 2001 zwei Jahre später auch auf das Beamtentum übertragen und eine Absenkung der Pensionen um 3,25 Prozentpunkte beschlossen.
Gleiches gilt für die Anhebung des Renteneintrittsalters für Beamte auf 67 Jahre. Hierzu liegt bereits ein Gesetzentwurf vor, der überparteilich Zustimmung findet. Ebenso wie gesetzlich Rentenversicherte, müssen auch Beamte sich in Zukunft privat an der Absicherung ihrer Altersvorsorge beteiligen. Dazu wurde zu Beginn dieses Jahres auf Bundesebene ein Versorgungsfond eingerichtet, an den Beamtinnen und Beamte in Zukunft regelmäßig Zuweisungen leisten müssen. Derartige Versorgungsfonds gibt es bereits in einigen Bundesländern, und auch in Bayern ist ein solcher geplant.
Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft und der damit > einhergehenden Herausforderung für die Sozialsysteme, ist es unsere Aufgabe, Maßnahmen zu ergreifen, um auch zukünftigen Generationen soziale Sicherung zu garantieren.
Mit freundlichem Gruß
Ludwig Stiegler