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Ludwig Stiegler
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Frage von Maria S. •

Frage an Ludwig Stiegler von Maria S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Stiegler,

heute habe ich die Verabschiebung des zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zu Kenntnis genommen. Leider ist die SPD bei der sog. "Bagetellregelung" mal wieder vor den Industrievertretern der CDU eingeknickt. Mich würde mal intressieren, wie man eigentlich zweifelsfrei nachweist, dass für eine illegal downgeloadete Datei ansonsten jemals Geld ausgegeben worden wäre. Und wie kommt die Industrie und deren Vertreter im deutschen Parlament überhaupt darauf, dass beispielsweise ein mp3 den selben Nutzwert hätte wie das selbe Lied auf CD. Nahezu alles was man im Netz runterladen kann ist in irgendeiner Form komprimiert, hat also eine schlechtere Qualität als das Original. Wenn man also sagt, dieses oder jenes Produkt sei nicht in ausreichender Zahl konsumiert worden, weil es im Netz frei erhältlich sei, vergleicht man Äpfel mit Birnen. Wenn also die Absätze der Musik- und Filmindustrie zurückgehen, könnte es dann nicht vielleicht auch daran liegen, dass die meisten Menschen in Deutschland durch die Politik dieser und der Vorgängerregierung bedeutend weniger Geld in den Taschen haben oder an der Qualität der angepriesenen Produkte, die speziell in den Hitparaden nur durch millionenschwere Promokampagnen auffallen und selten durch künstlerischen Anspruch, handwerkliches Geschick oder aussergewöhnliches Talent? Bemerkenswert ist hier auch, dass der Bundestag jetzt schon nichtmal mehr davor zurückschreckt, Kinder und Jugendliche zu kriminalisieren. Man würde sich wünschen, dass dann bei Wirtschaftsverbrechern oder prominenten Betriebsratsbestechern im Verhältnis ähnlich hart durchgegriffen werden würde. Das gibt das in der BRD nicht.
Im Zweifelsfall verschwinden einfach ein paar Akten. Wundern Sie sich
echt noch über den Wähler- und Mitgliederschwund der SPD? Könnte das eventuell daran liegen, dass Ihre Partei dazu übergegangen ist, die Interessen der Großindustrie zu vertreten und nicht die der Arbeitnehmer?

MfG, M. Schweig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schweig,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen herzlich. Ihren Ausführungen kann ich leider nicht zustimmen. Geistiges Eigentum bedarf des gleichen rechtlichen Schutzes wie sächliches Eigentum. Ein Diebstahl kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass das Diebesgut eventuell keiner gekauft hätte. Genauso wenig kann die mangelhafte Qualität eines Produktes dessen Diebstahl begründen. Bei dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechtes geht es nicht darum, Kinder und Jugendliche zu kriminalisieren, sondern es schützt Urheber geistigen Eigentums. Der Diebstahl dessen ist eben kein Kavaliersdelikt.

Mit freundlichem Gruß
Ludwig Stiegler