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Frage von Friedrich W. •

Frage an Ludwig Stiegler von Friedrich W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Stiegler,

meinen Sie nicht, dass mit der Forderung des Mindestlohnes vielen Menschen die Möglichkeit genommen wird, vor allem Jugendlichen, sich etwas Taschengeld zu verdienen. 6 oder 7 EURO hört sich zwar nicht bedeutend an, wenn Sie sich aber den Wert in Mark vor Augen halten, das wären rund 12,00 bis 15 DM, ist es doch nur allzu verständlich, dass solche Lohnforderungen - für ungelernte Arbeit, wohlgemerkt - kaum zu überzeugen ist. Es sind ja in aller Regel nicht die Fähigsten und Klügsten, die ungelernte Arbeit suchen. Sie müssen eingewiesen werden, mit möglicherweise beachtlichen Fehlleistungen und Schadensfolgen.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Sorge kann ich nicht teilen. 20 von 27 EU-Staaten haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Negative Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung sind dort nicht festzustellen. Wichtig ist uns, dass jeder Mensch die Möglichkeit zur Teilhabe an sozial abgesicherter und existenzsichernder Erwerbsarbeit haben muss. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner Arbeit auch menschenwürdig leben können. Heute werden Armutslöhne aber eben nicht nur für ungelernte Tätigkeiten, wie Sie es nennen, gezahlt, sondern in zahlreichen Ausbildungsberufen. Der tarifliche Stundenlohn für Frisörinnen und Frisöre in Sachsen beträgt zum Beispiel nur 3,06 Euro. Dafür würde kaum ein Student jobben, und selbst Schüler, die Nachhilfestunden geben oder Kinder beaufsichtigen, bekommen einen höheren Stundenlohn. Insgesamt arbeiten in Deutschland rund 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte für Löhne, die weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens ausmachen. Vor solchem Lohndumping müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden. Zunächst gilt es, alle tariflichen Möglichkeiten zu nutzen, um Mindeststandards zu sichern. In Bereichen aber, in denen es keine Tarifstrukturen gibt oder in denen die Gewerkschaften nicht stark genug sind, um existenzsichernde Löhne durchzusetzen, ist der Staat gefordert.

Im Übrigen muss man auch sehen, dass Mindesstandards nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen vor einem Vernichtungswettbewerb schützen durch Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Das gilt vor allem für kleine und mittlere heimische Betriebe, deren Konkurrenzfähigkeit und Überleben durch Mindestlöhne gesichert werden können.

Mit freundlichem Gruß
Ludwig Stiegler