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Frage von Christian F. •

Frage an Ludwig Stiegler von Christian F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stiegler,

Alle Sport- und Privatpiloten sollen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Tun sie es nicht drohen die Luftfahrtbehörden den teilweise sehr altgedienten Piloten (ich selber fliege erst seit ca. 5 Jahren) die Lizenz zu entziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem ein Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer z.B. stellen ein viel größeres Gefahrenkontingent dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt! Warum werden diese nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet die harmlose Minderheit der Sportpiloten?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen? Werden Freiheit und Demokratie und Menschenwürde dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine verdächtigen Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein aber das kennen wir ja genug aus anderen Bereichen mit den entsprechenden negativen Auswirkungen für den Standort Deutschland.

Wir appellieren an die Vernunft und das Demokratieverständnis unserer Politiker, denn wir ersticken aktuell in völlig groteskem Bürokratenwahn.

Es gibt z.B. auch Radfahrer, die nachts in betrunkenem Zustand unterwegs sind oder plötzlich durch eine Herzattacke Schäden verursachen.
Wer käme aber auf die völlig absurde Idee, deshalb prinzipiell bei allen Radfahrern einen regelmäßigen, bis über 1000,- Euro teuren und totalen Gesundheits-check anzuordnen nur um zu verhindern, dass vielleicht einer von ihnen infolge einer Kolik, plötzlicher Kopfschmerzen oder ähnlicher gesundheitlicher Unvorhersehbarkeiten die Allgemeinheit schädigt und mit dieser wirklich verrückten Begründung das "überaus gefährliche Radfahren" zunächst einmal prinzipiell zu verbieten?
Genau diese, uns nur gängelnde Behördenwillkür, aber wird genauso an uns - erwiesen harmlosen Segel - und Motorfliegern derzeit regelmäßig und in ganz großem Stil vollzogen.

Der Irrsinn nennt sich "JAR-FCL 3 deutsch" und wurde uns vom gottvaterähnlichen BMVBW - nach Falschübersetzung aus dem Englischen - rücksichtslos einfach verordnet.
Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Schwachsinns zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz! Ich kenne keinen Piloten, der sich bei Unwohlsein in ein Flugzeug setzt. Die staatlichen Forderungen an die Gesundheit eines z.B. über 60-jähriger Segelfliegers sind in Deutschland - weltweit einmalig ! - durchaus vergleichbar mit jenen, die an einen jungen und gesunden Jumbo-Kapitän oder an einen Kampfjetpiloten gestellt werden, so eine Art "Marsflugtauglichkeit", die kaum einer in diesem Alter mehr erbringen kann. Die alten, erfahrenen Funktionsträger in unseren Vereinen drohen daher auszusterben und für die Jüngeren wird es einfach zu teuer ( bis 1200.- Euro für eine Erstuntersuchung! ,weil sie neuerdings eine perfekte - und damit völlig übertriebene - Gesundheit nachweisen müssen.
Nur der Information halber sei erwähnt daß aufgrund von diversen Studien immer wieder bewiesen wird, daß Unfälle in der Sportfliegerei durch mangelnde medizinische Fitness so gut wie nie anzutreffen sind. Aus diesem Grund verzichtet z.B. Großbritannien komplett auf Gesundheitszeugnisse bei Segelfliegern.
Wir empfinden dies als eine kulturlose, zutiefst misstrauische, ja überaus groteske Rücksichtslosigkeit gegenüber Minderheiten, welche zudem in ihrer Maßlosigkeit gegen bestehende Gesetze (BGG und OBG) verstößt, aber dennoch gegen alle Vernunft und Sachlichkeit von deutschen Behörden eisern verteidigt wird, obwohl dieser pure Unfug - durch wissenschaftliche Untersuchungen klar bewiesen - keinerlei ( NULL ! ) Sicherheitsgewinn bringt! Aus diesen Gründen gibt es so etwas in den USA überhaupt nicht! Wir bitten Sie sich unter www.jar-contra-de -forum at extern http://www.streckenflug.at/phorum/list.php?f einmal ein Bild der kochenden Volksseele (und Wähler) zu machen.
Diese Flieger, die in großem Male soziale Verantwortung tragen, Jugendliche in frühem Stadium von der Straße und auf die Flugplätze holen, der Bevölkerung regelmässig mit Mitflug-Gelegenheiten und Flugplatzfesten Freude bereiten sollen unter dem Deckmantel der angeblichen Terrorismus-Bekämpfung (die Fachleute sind sich über den Unsinn der Maßnahmen einig) nur noch gegängelt werden. George Orwell "1984" läßt grüßen (die Lektüre dieses Buches ist sehr zu empfehlen).

Einige Maßnahmen der Bundesregierung (siehe Erstellung der EDR´s um Kernkraftwerke) bewirken in der Praxis genau das Gegenteil nämlich eine Publizierung dieser Gebiete im Internet (vorher kannte sie keiner) mit genauen Koordinaten etc.
Dagegen wehren wir uns.

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt (ebenso wie die wahnwitzige Forderung unseres bayerischen Innenministers Günter Beckstein nach Flugverbotszonen über dem Kölner Dom, dem Oktoberfest, usw.) Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Kann man urch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?? Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen sollen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!)und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!! Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?

Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen? Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht? Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine ähnliche Telefonspionage - ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet. Es gibt bei uns jetzt erneut und aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür und wir werden wohl demnächst wegen jeder Kleinigkeit vom Himmel geholt. Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Lizensentzug bedroht!

Was werde Sie, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen tun?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine Terroristen sind, sondern normale Menschen, die nur um ihre freiheitliche Grundrechte fürchten. Anruf genügt - Tel . 0961/418465 oder 0151/12304367 (email: christian@flessa.com)

Abschließend sei vielleicht noch gesagt, daß in unseren Augen der Terrorismus augenscheinlich sein Ziel erreicht (zumindest in Deutschland mit seiner Überbürokratierung - es fehlt langsam die Luft zum Atmen). Das Ziel ist nicht notwendigerweise Attentate sondern zunächst einmal das Aushebeln der Strukturen / der Wahnsinn von totaler Behördenwillkür und die Zerstörung des öffentlichen Lebens - wir sind auf einem guten Weg :-(

Was Deutschland braucht, sind offene Augen und Bürger, die sich in ihrem Lande wohl fühlen und eine Gemeinschaft bilden um dem Schrecken des Terrors zu begegnen.

Dieses wird augenscheinlich nicht gesehen und man gaukelt der Bevölkerung mit völlig unsinnigen und fachlich völlig idiotischen Maßnahmen eine trügerische Sicherheit vor, die es nicht gibt. Frei nach dem Motto "Wir haben doch alles getan und waschen unsere Hände jetzt in Unschuld"

In Erwartung Ihrer Nachricht verbleibe ich Hochachtungsvoll

Christian Flessa
Blumenweg 2
92699 Bechtsrieth

Mitglied beim AeroClub Weiden

Portrait von Ludwig Stiegler
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Flessa,

ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Anfrage, die ich ausführlich
beantworten möchte.

Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die sog. Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen im Luftverkehr sowie einer Forderung der Innenministerkonferenz vom 14. /15. Mai 2003. Der Luftverkehr unterliegt gegenüber anderen Verkehrsträgern einer besonderen Gefährdung durch den internationalen Terrorismus. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit verringern wird. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen und ein Luftfahrzeug führen dürfen.

Bereits seit dem Inkrafttreten der Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftVZÜV) am 13. Oktober 2001 werden alle Personen einer bundeseinheitlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung durch eine jährliche Abfrage der Sicherheitsbehörden unterzogen, die in beruflichem Zusammenhang regelmäßig den sicherheitsrelevanten Bereichen der Verkehrsflughäfen betreten, z.B. Berufspiloten, Personal der Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie die Mitarbeiter der Flugsicherung, die einen Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben. Gegenwärtig werden im jährlichen Überprüfungsturnus insgesamt in Deutschland ca. 260 000 Beschäftigte überprüft. In dem von der Bundesregierung dem Bundesrat im September 2001 zur Zustimmung vorgelegten ursprünglichen Entwurf der LuftVZÜV war für Wiederholungsüberprüfungen ein Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen. Diese Frist ist aufgrund eines Änderungsantrages des Landes Bayern auf ein Jahr verkürzt worden, dem im Bundesrat mehrheitlich von den Ländern zugestimmt wurde. Die Bundesregierung erwägt, die Frist für Wiederholungsüberprüfungen wieder zu verlängern, was jedoch voraussetzt, dass die sog. Nachberichtspflicht (§ 7 Abs. 9 LuftSiG) auch auf Landesbehörden ausgedehnt wird, wofür die Zustimmung der Länder erforderlich ist.

Grundsätzlich müssen alle motorgesteuerten Flugzeuge unabhängig von ihrer Größe als potenzielle Tatmittel für Terroristen betrachtet werden. Nach gemeinsamer Einschätzung der Sicherheitsbehörden (Bericht der Koordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus zum "Gefährdungspotential von Kleinflugzeugen" vom 23.10.2001) sind eine Vielzahl von Tatszenarien denkbar, in denen auch durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können (z.B. wenn dieses mit Sprengstoff beladen wird). Dies führt in der Konsequenz zu einer Erweiterung des zu überprüfenden Personenkreises um die sog. Privatpiloten.

Vorfälle mit Straftätern, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen (Frankfurter Motorseglerfall), können naturgemäß nicht mit Zuverlässigkeitsüberprüfungen verhindert werden. Gegen solche Vorgehensweisen sind andere Maßnahmen, z.B. Sicherung der Flugzeuge gegen unbefugten Gebrauch, angeordnet worden.

Nun zu Ihrer Frage nach den* *Flugmedizinische Tauglichkeitsanforderungen (JAR-FCL 3 deutsch): __ Nach der deutschen Fassung der von der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtbehörden (Joint Aviation Authorities, JAA) erarbeiteten Vorschrift JAR-FCL 3.040 hat der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses u. a. nach einem chirurgischen Eingriff oder einer invasiven Maßnahme die Weisung der zuständigen Stelle (d. h. Luftfahrtbehörde), eines flugmedizinischen Zentrums oder eines flugmedizinischen Sachverständigen einzuholen. Als "invasive Maßnahmen" sind alle ärztlichen Handlungen zur Diagnostik oder Therapie von Erkrankungen zu verstehen, die die körperliche Unversehrtheit eines Menschen verletzen und deren Folgen den Führer eines Luftfahrzeugs oder ein Mitglied der Besatzung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindern.

Bezüglich einer Schwangerschaft ist schon in den seit 1985 bis 30. April 2003 gültigen deutschen Tauglichkeitsanforderungen vermerkt: "Schwangerschaft macht zeitlich untauglich." Sinngemäß findet sich dieses Kriterium auch in JAR-FCL 3, womit sich dem Grundsatz nach während der letzten 20 Jahre keine Änderungen ergeben haben.

Nach meiner Recherche gibt es auf Bundesebene kein Ordnungsbehörden-Gesetz (OBG). Vermutlich meinen Sie ein so bezeichnetes Gesetz des Landes Brandenburg. Dieses Gesetz richtet sich allein an Verwaltungsbehörden in Brandenburg. Gegen den in dieser Norm wiedergegebenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird nicht verstoßen, da die Anwendung von JAR-FCL 3 zu keinen gravierenderen Einschnitten führt als die früheren deutschen flugmedizinischen Kriterien und zur Harmonisierung in Europa sowie zur Aufrechterhaltung der Luftsicherheit erforderlich ist. Auch ist nicht erkennbar, dass durch die Anwendung von flugmedizinischen Tauglichkeitsregeln Behinderten eine Gleichstellung verweigert würde. Im Gegenteil ist nach JAR-FCL 3 die Möglichkeit vorhanden, auch Behinderten nach eingehender medizinischer Untersuchung das Führen von Luftfahrzeugen - in der Regel unter Auflagen oder Einschränkungen - zu genehmigen, wobei eine eventuelle Ungleichbehandlung aus Flugsicherheits- und medizinischen Gründen gerechtfertigt ist.

"JAR-FCL 3 deutsch" unterscheidet zwei flugmedizinische Tauglichkeitsklassen: Klasse 1 für gewerblich tätige Luftfahrzeugführer (z. B. "Jumbo-Kapitäne"), Klasse 2 - mit geringeren Anforderungen - für nichtgewerblich tätige Piloten (z. B. Segelflugzeugführer). Einzelheiten sind in übersichtlicher Form u. a. aus Anlage 3 zur Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) ersichtlich. Die Tauglichkeitsanforderungen zwischen der Klasse 1 und der Klasse 2 sind wesentlich unterschiedlich. Soweit die nicht nach JAR-FCL ausgestellten nationalen Lizenzen der Klasse 2, d. h. ohne europäische gegenseitige automatische Anerkennung, betroffen sind, ist nach einer derzeit vorbereiteten Änderungsverordnung vorgesehen, dass einzelne Anforderungen nach JAR-FCL 3 vereinfacht bzw. reduziert werden. Kampfjetpiloten unterliegen keinen Tauglichkeitsanforderungen der zivilen Luftfahrt und somit auch nicht JAR-FCL 3 deutsch.

Die Bekanntmachung der auf europäischer Ebene erarbeiteten Regelungen JAR-FCL 3 als "JAR-FCL 3 deutsch" erfolgte nach rechtsstaatlichen Verfahren. Gegenüber der englischen Urfassung wurden - soweit heute noch feststellbar - wahrscheinlich zwischen 1995 und 2000 vom Luftfahrt-Bundesamt, das für das BMVBW eine Übersetzung anfertigte, an verschiedenen Stellen aus übersetzungstechnischen, inhaltlichen, rechtlichen und formalen Gründen Änderungen vorgenommen. Die Einhaltung des durch die Ur-Fassung von JAR-FCL 3 vorgegebenen Standards wurde nach Überprüfung durch ein internationales JAA-Standardisierungsteam bestätigt und bildet die Grundlage für eine gegenseitige Anerkennung der deutschen nach "JAR-FCL 3 deutsch" ausgestellten Tauglichkeitszeugnisse im Gemeinschaftsraum.

Im Luftfahrtbereich ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung eine von zahlreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit. Ihre dagegen vorgebrachten Ausführungen halte ich nicht für stichhaltig. Wenn wir als Kunden ein Bank betreten, fühlen wir uns doch auch nicht als potentielle Bankräuber, wenn wir vor dem Panzerglas des Bankschalters stehen, oder?

Für Nachfragen zu diesem zugegeben sehr komplexen Thema stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Außerdem bedanke ich mich herzlich für Ihr Angebot zu einem Rundflug. Wenn die Zeit reicht, komme ich gerne einmal darauf zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Stiegler, MdB