Frage an Ludwig Stiegler von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Stiegler,
in Ihrer Antwort an Herrn Waldenmayer schreiben Sie, dass der verantwortungsbewusste Bürger von dem § 42a WaffG nicht betroffen ist. Das klingt in der Theorie sehr beruhigend, gestaltet sich in der Praxis aber leider völlig anders!
Ich gehe davon aus, dass ein friedlicher Bürger, der ein Einhandmesser unauffällig in seiner Hosentasche trägt, weil er sich damit im Laufe des Tages einen Apfel schälen oder es für spontane Schneidarbeiten nutzen möchte, sich „sozialadäquat“ verhält. Ansonsten definieren Sie bitte die Begriffe „sozialadäquat“ und „allgemein anerkannter Zweck“! Dieses „berechtigte Interesse“ stellt eine Ausnahme vom Führungsverbot dar. Da gem. der Aussage Ihrer Kollegen (z. B. Herr Grindel, abgeordnetenwatch, 12.03.08) der Hin- und Rückweg ebenfalls zu den Ausnahmetatbeständen zählt, ist auch kein Transport in einem „verschlossenen Behältnis“ erforderlich.
Allerdings kann auch dieser friedliche Bürger zufällig in eine Polizei-Kontrolle geraten und hat dann sein Einhandmesser in der Hosentasche, anstatt es genau in diesem Moment für sein „berechtigtes Interesse“ zu nutzen. Auf der Seite www.copzone.de haben mehrere Polizisten erklärt, dass sie in diesem Fall das Einhandmesser beschlagnahmen und ein Bußgeld verhängen würden, weil sie nicht wissen können, wozu der Bürger das Messer zugriffsbereit führt!
- Kann es sein, dass die Polizisten das Gesetz anders verstehen als der Gesetzgeber?
- Wieso wird auch der Bürger, der nicht mit einem Einhandmesser „grundlos in der Öffentlichkeit hantiert", von der Polizei bestraft, obwohl dieser gem. Ihrer Aussage und der Pressemitteilung des BMI nicht beeinträchtigt werden soll?
- Sie schreiben, dass die Verschärfung des WaffG eine Reaktion auf die „Zunahme von Gewalttaten mit Messern“ war. Wieso sollte das Führungsverbot der Einhandmesser die Gewalttaten mit Messern eindämmen, wenn dies das umfangreiche Messer-Verbot von 2003 offensichtlich nicht geschafft hat?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg