Frage an Ludwig Spaenle von Tobias D. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,
Ich besuche kommendes Schuljahr eine Privatschule welche extern auf das Abitur vorbereitet. Den Weg hatte ich vor mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der Landeshauptstadt München zurückzulegen und war auf der Suche nach einem Schüler/Studenten Rabatt auf die Isar Card. Nach längerer Suche und einem Austausch per Email mit der MVG wurde mir mitgeteilt, dass jener Rabatt ausschließlich für Personen gilt welche entweder regulär die Schule besuchen bzw. ihren Hauptschul-/Realschulabschluss nachholen, jedoch nicht für solche, welche wie in meinem Fall das Abitur nachholen.
Das ist eine Diskriminierung der Abiturientinnen und Abiturienten an externen Schulen und so, gerade in der heutigen Zeit in welcher der Anspruch auf Vielfalt und Liberalität besteht wie nie zuvor, absolut nicht hinnehmbar.
Können Sie mir diese absolut sinnfrei Regelung plausibel erklären bzw. den Anstoß zur Änderung der selben geben ?
Ich würde mich freuen wenn Sie mir antworten und etwaige Ungereimtheiten aus dem Weg räumen können.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Daniels
Sehr geehrter Herr Daniels,
zu Ihrer Anfrage an Herrn Staatsminister Dr. Spaenle kann ich Ihnen in seinem Auftrag Folgendes mitteilen:
Die Schülerbeförderung ist gestaltet als eine Aufgabe der Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise) im eigenen Wirkungskreis. Sie sind für deren Organisation und Sicherstellung verantwortlich. Der Staat ist hier (nur) insoweit betroffen, als er den Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgabe pauschalierte Zuweisungen in Höhe von ca. 60 % der Kosten gewährt und insofern in den Vorschriften über die Schülerbeförderung Mindeststandards festlegt. Auf die Organisation der Beförderung und insbesondere die Preisgestaltung hat das Staatsministerium jedoch keinen Einfluss. Ihre Angaben (externe Vorbereitung auf das Abitur) lassen zudem darauf schließen, dass es sich bei der von Ihnen besuchten Schule weder um eine öffentliche noch um eine staatlich anerkannte private Ersatzschule handelt. Nur diese Schulen sind jedoch ab der fünften Jahrgangsstufe in die Kosten Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst II. - 2 - freiheit des Schulwegs einbezogen, nicht hingegen staatlich genehmigte Ersatzschulen oder sonstige Einrichtungen, die extern auf schulische Abschlüsse vorbereiten. Auch unter diesem Aspekt, dass Ihre Nutzung des ÖPNV somit nicht innerhalb der Schülerbeförderung erfolgt, ist für Ihre Frage zum Fahrkarten und Rabattsystem der MVG diese bzw. die Landeshauptstadt München allein zuständige Ansprechpartnerin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wüstendörfer