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Ludwig Spaenle
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Frage von Elias H. •

Frage an Ludwig Spaenle von Elias H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

als Schüler eines Gymnasiums bekomme ich fast täglich mit, wie Lehrkräfte Tätigkeiten ausüben, die weit unter der jeweiligen Qualifikation liegen. Ich denke da an Oberstufenkoordinatoren, die Schülern wegen fehlenden Entschuldigungen hinterherlaufen, an Klassenfahrtleiter, die sich im Unterricht und der unterrichtsfreien Zeit mit der Organisation von Reisen befassen müssen und auch an die Lehrkräfte, die die Schultechnik betreuen und die dafür zahllose Arbeitsstuden verbrauchen.

Ist es von Seiten des Kultusministeriums vorgesehen, dass lange ausgebildete Fachkräfte solche banalen Arbeiten ausführen, die auch unqualifizierte Kräfte deutlich wirtschaftlicher ausüben könnten? Oder haben Sie ein Konzept, um die Lehrkräfte zu entlasten, damit sich diese wieder vordergründig mit dem Unterricht befassen können?

Den allseits akuten Lehrermangel möchte ich in diesem Zusammenhang gar nicht erst ausführen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und vergleiche mit besten Grüßen,
Elias Hoffmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Staatsminister Dr. Spaenle zu Entlastungsmöglichkeiten für Lehrkräfte. Herr Staatsminister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die von Ihnen genannten Tätigkeiten gehören zu den Allgemeinen Dienstpflichten der Lehrkräfte, wie sie in §§ 9 und 9a der Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern geregelt sind. Dafür gibt es gute Gründe:
Wenn an Ihrer Schule etwa Oberstufenkoordinatoren, wie Sie schreiben, Schülern wegen fehlenden Entschuldigungen „hinterherlaufen“ und sie an die Vorlage erinnern, so nehmen sie – ähnlich wie die Eltern zu Hause, wenn die Kinder ihre familiären Aufgaben nicht erledigen – damit ihren Erziehungsauftrag wahr. Der Erziehungsauftrag gehört neben dem Bildungsauftrag zu den beiden zentralen Anliegen der bayerischen Schulen; eine personelle Trennung zwischen Lehrkräften allein für die Wissensvermittlung und weiterem Personal für solche und andere Erziehungsaufgaben wäre pädagogisch nicht sinnvoll.
Andere Aufgaben wiederum hängen in inhaltlicher Hinsicht sehr eng mit dem Unterricht oder mit der Ausgestaltung beispielsweise einer Klassenfahrt zusammen, so dass eine arbeitsteilige Erledigung wenig effektiv wäre. Die dann noch verbleibenden Aufgaben werden entweder bereits in den Schulsekretariaten wahrgenommen oder fallen gerade an kleineren Schulen nur in einem Umfang an, in dem sich die Einstellung von eigenem Verwaltungspersonal hierfür nicht rentieren würde.
Für Ihre Zukunft innerhalb und außerhalb der Schule wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Stefanie Martin
Regierungsdirektorin