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Ludwig Spaenle
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Frage von Guido L. •

Frage an Ludwig Spaenle von Guido L. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

zunächst einmal: ich finde es beschämend, dass Sie den Anstellungsvertrag mit Ihrer Ehefrau (auf Kosten des Steuerzahlers!) erst dann gekündigt haben, nachdem(!) der Politikwissenschaftler von Arnim die besondere Form der "Familienförderung" in Bayern vor Kurzem öffentlich publik machte. Daher hat Ihr jetziges Handeln absolut nichts mit eigener Einsicht oder Gewissensbissen zu tun.

Nächstes Thema (in eigener Sache):
Ich beabsichtige, einen neuen Modellflugplatz im Lkr. Freising zu errichten. Ich wandte mich mit meinem Anliegen bereits an die Herren Dr. Söder (CSU) und Dr. Heubisch (FDP). Da der Intendant Enoch zu Guttenberg kürzlich massive finanzielle Unterstützung (800.000 € p.a.) für seine "Herrenchiemsee Festspiele" von den beiden Herren zugesichert bekam (siehe http://www.rosenheim24.de/news/kultur/muenchenherrenchiemsee-internationalen-festspiele-herrenchiemsee-abgewendet-ro24-2764905.html und http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/freistaat-bayern-finanziert-vorerst-herrenchiemsee-festspiele-meta-2765512.html ) und ich mich hiermit auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufe, erwarte ich von Ihnen ebenso eine öffentliche Förderung durch den Freistaat Bayern.
Herr Dr. Söder bat mich gestern, mich mit meinem Anliegen (eigentlich: Forderung) an Ihr Ministerium zu wenden (siehe http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_markus_soeder-512-11312.html#questions , Antwort vom 13.05.13 (S.26)).

Meine Fragen:

- Wie hoch ist der Förderbetrag, mit dem ich rechnen darf (1/4 der Summe für E. zu Guttenberg würde mir bereits reichen)?
- Ab wann kann ich mit der Förderung durch das bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Ihr Ressort) rechnen?

Für die baldige Beantwortung meiner Fragen sowie Ihre tatkräftige Unterstützung meines Vorhabens bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück (85386 Eching, Lkr. Freising)

PS: Es ist wohl hoffentlich unstrittig, dass der Modellflug förderungswürdig ist.

Portrait von Ludwig Spaenle
Antwort von
CSU

Sportförderung des Freistaates Bay e rn; hier: Antra g auf Förderung eines Modellflugplatzes

Sehr geehrter Herr Langenstück,

Herr Staatsminister Dr. Spaenle dankt I hnen für Ihr o. g. Schreiben, mit dem Sie unter Bezugnahme auf ei ne staatlic he Förderung der Herren- chiemsee Festspiele die Förderu ng des von Ihnen geplanten neuen Modell- flugplatzes beantragen. Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann F o lgen- des mitgeteilt werden:

1.
Unabhängig von einer von Ihnen vorausgesetzten Förderwürdigkeit des Modellflugs sehen die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendun- gen des Freistaates Bayern zur Fö rderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) in Teil I Buchstabe C für alle Fördermaßnahmen betreffend den vereinseigenen Sportstättenbau vor, dass der Kreis der Zuwendungsempfänger auf Sportvereine beschränkt ist, die die allge- meinen Fördervoraussetzungen gemäß Teil I Buchstabe A der Sportför- derrichtlinien erfüllen. Im Weiteren schließt Teil I Buchstabe C Nr. 2.3.8 der Sportförderrichtlinien Anlagen des Luftsports dezidiert von einer staatlichen Förderung aus.

2. Der Vollzug der Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus nach den Sportförderrichtlinien wurde auf den Bayerischen Landes- Sportverband e.V. (BLSV) übertragen. Förderanträge sind daher aus- schließlich an den BLSV zu richten, der bei der Entscheidung an die Sportförderrichtlinien gebunden ist.

3. Soweit Sie sich für eine Förderung Ihres Vorhabens auf den „Gleichbe- handlungsgrundsatz“ berufen, ist die Verwaltung bzw. der von der Ver- waltung mit dem Fördervollzug beauftr agte Unternehmer verpflichtet, gleiche Sachverhalte gleich und ungl eiche Sachverhalte ungleich zu behandeln.
Eine Sportförderung bzw. die Fö rderung einer Sportstättenbaumaß- nahme wurde in dem von Ihnen als Ve rgleich bemühten Fall seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nicht gewährt. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt – Vergleichbarkeit vorausgesetzt - daher, auch in Ihrem Fall keine För derung aus Mitteln der Sportstätten- bauförderung zu gewähren.

Ob und inwieweit der von Ihnen gepl ante Modellflugplatz eine Maßnahme darstellt, die in ihren Inhalte n und Zielen den „Herrenchiemsee Fest- spielen“ vergleichbar ist und des halb ein Recht auf Gleichbehandlung begründen kann, ist zum einen von Ihnen zu belegen und zum anderen durch die zuständigen Verwaltungsstellen für die Förderung der„Herrenchiemsee Festspiele“ zu entscheiden. Eine Gleichbehand- lung kann nur innerhalb desselben Förderprogramms beurteilt und ge- währt werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Matthias Lorenz
Ministerialrat