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Ludwig Spaenle
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Frage von Ute V. •

Frage an Ludwig Spaenle von Ute V. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Spänle

Es ist mir ein Anliegen die Termine der Sommerferien in diesem und nächstem Jahr anzusprechen:
So ist auf der Homepage des Kultusministeriums zu lesen:
„Die Dauer der Ferien beträgt sechs Wochen. So soll es zwei Arbeitnehmern ermöglicht werden, mit ihren Familien einen dreiwöchigen Urlaub zu unternehmen und sich dabei am Arbeitsplatz zu vertreten.“
Bei der Realisierung der Ferien von Mittwoch bis Mittwoch ist ein 3-wöchiger Urlaub (mit gegenseitiger Vertretung am Arbeitsplatz) in dieser Form nicht möglich, da in der Hauptsaison die meisten Angebote von Samstag bis Samstag buchbar sind. Außerdem benötigt man für dieselbe Urlaubslänge einen Tag mehr Jahresurlaub, was für die meisten berufstätigen Mütter nicht einfach zu verschmerzen ist. (Ich rede da aus Erfahrung) Ich möchte daher an das Kultusministerium appellieren, diese Ferienplanung zu überdenken. Familienfreundlich ist sie nicht!!!!

MfG

Ute Vogel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Vogel,

wir haben Ihre Anfrage vom 12. Juni 2012 erhalten. Herr Staatsminister Dr.
Spaenle hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Ferienordnungen, die in den Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. November 2009 (KWMBl 21/2009, Az.: III.4-5 S 4407-6.93 087) und 4. Oktober 2010 (KWMBl 21/2010, Az.: III.4-5 S 4407-6.73 960) veröffentlicht wurden, gestalten sich wie folgt:

• Sommerferien 2012: 1. August 2012 (Mittwoch) mit 12. September
2012 (Mittwoch)
• Sommerferien 2013: 31. Juli 2013 (Mittwoch) mit 11. September
2013 (Mittwoch)
• Sommerferien 2014: 30. Juli 2014 (Mittwoch) mit 15. September
2014 (Montag)

Beginn und Ende der Sommerferien 2015 liegen wieder auf einem Samstag (1. August 2015) bzw. auf einem Montag (14. September 2015). Die von Ihnen angemerkte Problematik, dass Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern, die sich gegenseitig vertreten, sich bei der Gestaltung von jeweils dreiwöchigen Urlauben in den Sommerferien von 2012 bis 2014 vor organisatorische Schwierigkeiten gestellt sehen könnten, ist uns bekannt. Seit 2003 ist es uns stets gelungen, die Regelung in Abstimmung mit den anderen Bundesländern so zu optimieren, dass die Sommerferien sechs volle Wochen umfassen. Von 1946 bis 2003 allerdings begannen die Sommerferien in Bayern immer an einem Mittwoch oder Donnerstag. Was die von Ihnen genannten Jahre betrifft, so mussten in anderen Bundesländern die Sommerferien aufgrund von doppelten Abiturjahrgängen abweichend umgestaltet werden. Da aber die optimale Entzerrung des Gesamtkorridors eine Vorgabe der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder ist, damit in Abstimmung mit den Verantwortlichen eine sinnvolle Lenkung der Verkehrs- und Tourismusströme möglich ist, mussten Beginn und Ende der bayerischen Sommerferien in den Jahren 2012 bis 2014 ausnahmsweise anders gesetzt werden. Von dieser Regelung sind im Übrigen auch andere Länder neben Bayern betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Süß
Ministerialrätin