Frage an Ludwig Spaenle von Uwe S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Spaenle
am 07.09. sollte im Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend erneut der Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz beraten werden. Die Beratung stand auch im Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung vom 07.09.. Nun ist aber in den zugänglichen Vorgängen des Bundesrates nichts mehr über diesen Vorgang zu Finden.
Daher meine Frage wie ist den nun über diese Verwaltungsvorschrift entschieden worden?
Wenn es zu einer weiteren Vertagung gekommen ist, weshalb gerade durch den Ausschuss für Frauen und Jugend, bei diesem Thema das doch hauptsächlich und in erster Linie die Innere-Sicherheit betrifft?
Wen es sich wie nach dem 08.07. zu hören war um die Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche im Schießsport handelt, können Sie doch die Ergebnisse des in den Jahren 1994 bis 1996 in Bayern durchgeführte Pilotversuches zur Verfügung stellen und so die eventuell bestehenden Bedenken im Sinne einer zügigen Vervollständigung des Gesetzgebungsprozesses zerstreuen!
Den wie sieht denn das aus wenn ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik über mehrere Jahre hinweg der durch Behörden und andere ausführende Organe willkürlichen Auslegung eines Gesetzes, noch dazu eines das die Innere-Sicherheit betrifft, Tür und Tor öffnet?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Dr. Spaenle vom 28.9.2011. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Bundesrat hatte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz am 04.11.2011 nach Vorberatungen im Innenausschuss, im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Frauen und Jugend grundsätzlich zugestimmt. Die Verzögerung bei den Ausschussberatungen war darauf zurückzuführen, dass der Ausschuss für Frauen und Jugend einen vertieften Beratungsbedarf zum Mindestalter für den Umgang mit Waffen bei Veranstaltungen wie einem "Tag der offenen Tür" eines Schützenvereins sah. Zu dieser und zu einer weiteren Frage hatte der Bundesrat eine Änderung der Verwaltungsvorschrift beschlossen, mit der sich daraufhin nochmals die Bundesregierung befassen musste. Die Bundesverwaltungsvorschrift zum Waffengesetz wurde nun am 22.03.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat einen Tag später, am 23.03.2012 in Kraft.
Die vom Bundesrat beschlossene Änderung im Zusammenhang mit dem Mindestalter bei Veranstaltungen des Schießsports ist ein Kompromiss zwischen sicherheitsrechtlich notwendigen Mindestanforderungen und dem Bedürfnis des Schießsports für eine rechtzeitige Nachwuchsgewinnung. Die Verwaltungsvorschrift berücksichtigt nach dem Votum des Bundesrates zum einen den Kinder- und Jugendschutz, vermeidet aber zum anderen die Festlegung auf ein für die Nachwuchsgewinnung problematisches Mindestalter. Der in Ihrer Frage an Herrn Staatsminister Dr. Spaenle angesprochene Pilotversuch des Bayerischen Sportschützenbundes aus den 1990er Jahren ist in die Beratungen des Ausschusses für Frauen und Jugend eingeflossen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Gübner
Politischer Referent