Frage an Ludwig Spaenle von Nico C. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Spaenle
Am 8.7.2011 sollte im Bundesrat eigentlich die Verwaltungsvorschrift für das Waffengesetz verabschiedet werden. Das Gesetz selbst trat bereits am 25.7.2009 in Kraft. Seit fast 2 Jahren also gibt es zu dem Gesetz keine verbindliche Verwaltungsvorschrift, was aber große Rechtsunsicherheit bei der auslegung des Waffengesetz durch Behörden und Legalen Waffenbesitzer verursacht.
Jetzt ist aber in der Fachpresse zu lesen das die Verabschiedung der Verwaltungsvorschrifft für das Waffengesetz durch den Bundesratsauschuss für Frauen und Jugend, deren Mitglied sie sind, gestoppt wurde.
Meine Frage daher an sie:
Warum wurde die Verwalungsvorschrift gestoppt, obwohl der Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend bei der Ausarbeitung einbezogen war?
Mit Gruß
Nico Catalano
Sehr geehrter Herr Catalano,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.7.2011.
Die Vertagung erfolgte auf Antrag des Landes Baden-Württemberg. Bei der Waffenverwaltungsvorschrift handelt es sich um ein ausgesprochen umfangreiches Regelwerk, und Baden-Württemberg hat um mehr Zeit zur Prüfung der Angelegenheit gebeten. Um dieses Ansinnen auch verfahrenstechnisch umzusetzen, wurde beantragt, die Befassung mit der Waffenverwaltungsvorschrift bis zur nächsten Sitzung zu verschieben. Dem wurde durch Beschluss des Ausschusses entsprochen.
In besagtem Ausschuss ist es ständige Übung, solchen Bitten einhellig zu entsprechen. Insoweit belegt das einstimmige Votum nicht eine pauschale und einmütige Ablehnung der Waffverwaltungsvorschrift durch den Ausschuss, sondern steht für eine hergebrachte Verfahrensweise, die in der Sache selbst keine Positionierung vorwegnimmt.
Der Vorgang wird voraussichtlich am 7. September 2011 wieder aufgerufen.
Mit freundlichen Grüßen