Frage an Ludwig Spaenle von Georg P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Staatsminister!
Mich ärgert furchtbar, daß Sie wegen der Haushaltslage meinen, dort sparen zu müssen, wo es besonders weh tut. Nämlich bei der Kürzung des Schulgeldausgleichs für Altenpflegeschüler/innen von 200 auf 100 Euro pro Monat, die an privaten Fachschulen/Akademien lernen.
Ist es nicht einfach möglich, so wie in anderen Berufsfächern auch, die Berufsausbildung in dem gerade für unsere Generation der über 70-jährigen so wichtigen Bereich wie der Altenpflege - umsonst anzubieten. Ich denke dabei z.B. an die Ausbildung an Fachschulen/-Akademien, die von den Wohlfahrtsverbänden oder Kliniken selbst betrieben werden. Denn hier, wie nirgens anders ist die Gewähr dafür gegeben, daß neben einer qualifizierten Ausbildung auch adäquate Praktikas angeboten werden können und in den meisten Fällen eine unmittelbare Anstellung bei dem betreffenden Träger gesichert ist und der AzuBi davon ausgehen kann, daß er eine berufliche Perspektive hat. Gerade in diesem Berufsfeld fehlen nach wissenschaftlichen Studien in den nächsten Jahren Tausende von Fachkräften. Ihr Verhalten ist darum kontraproduktiv!
Schließen Sie sich deshalb den Argumenten Ihrer Ministerkollegin Haderthauer an und tun Sie alles, damit Altenpflegeschülern/innen (und ihren Erziehungsberechtigten) ein monatliches Schulgeld erspart bleibt. Tausende von AzuBis und Gepflegte werden es Ihnen danken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Georg Prinz
Sehr geehrter Herr Prinz,
vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht, mit der Sie nach der Sicherstellung der künftigen Finanzierung der Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe in privater Trägerschaft fragen. Herr Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten. Für das Jahr 2010 standen die im Haushalt eingestellten Mittel von netto 10,8 Mio.Euro ungeschmälert für den Schulgeldausgleich für die Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe in privater Trägerschaft zur Verfügung. Sie wurden in der Form ausgereicht, dass der Schulgeldausgleich pro Schüler und Monat für die Monate Januar bis Juli 2010 jeweils 200 Euro, für die Monate September bis Dezember 2010 jeweils 100 Euro beträgt.
Herrn Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle ist es in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2011/12 gelungen, den Haushaltsansatz für den freiwilligen Schulgeldausgleich zu sichern. Konkret werden in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 wieder jährlich 12 Mio. Euro (10,8 Mio. Euro nach Abzug der haushaltsgesetzlichen Sperre) für die Förderung der privaten Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe zur Verfügung stehen. Dies bedeutet eine beachtliche Kraftanstrengung in einem finanzpolitisch angespannten Umfeld, der den Schulen Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierung beschert.
Das Staatsministerium stimmt sich in der Frage der Finanzierung dieser Schulen eng mit den privaten, kirchlichen und karitativen Trägern ab. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Staatsregierung und Trägern von privaten Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe hat auf der Grundlage dieses Haushaltsrahmens in ihrer Sitzung vom 20. Dezember 2010 über die künftigen Finanzierungsstrukturen beraten. Dabei wurden Eckpunkte festgehalten, denen die Träger ausdrücklich zugestimmt haben. Hier die Kernpunkte:
1. Zunächst werden im Jahr 2011 für die Monate Januar bis Juli 150 Euro/ Schüler/Monat als Schulgeldausgleich festgelegt. Nach Vorliegen der amtlichen Schuldaten wird sich die Arbeitsgruppe im April 2011 treffen, um anhand der tatsächlichen Schülerzahlen, der bis dahin erfolgten Mittelabflüsse und weiterer bis dahin vorliegender Daten abzuschätzen, ob dieser Betrag für das Jahr 2011 nachjustiert werden kann.
2. Die Staatsregierung wie die Träger wollen die Finanzierung der Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe bis zur Einführung der generalistischen Pflegeausbildung auf eine neue Grundlage stellen. Einigkeit bestand darin, dass dies zwei Elemente umfassen könnte.
a. Eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses auf 100 v.H. für die Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe
b. Ergänzend eine klassenbezogene Förderung als freiwillige Leistung. Bei der Kombination dieser beiden Elemente ist zu beachten, dass der zur Verfügung stehende Finanzrahmen (10,8 Mio. Euro) nicht überschritten wird.
Über konkrete Einzelheiten der Umsetzung dieses Vorschlags werden die Partner so bald wie möglich weiter verhandeln.
Dies bedeutet, dass das derzeitige System der drei Säulen für die Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe gestärkt und auf eine noch solidere Basis gestellt wird. Die eindeutige Privilegierung dieser Schulen gegenüber anderen privaten Berufsfachschulen stellt dabei ein beredtes Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung der Arbeit dieser Ausbildungsstätten dar.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maximilian Pangerl
Ministerialrat