Frage an Ludwig Spaenle von Matthias B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,
in unserer Grundschule ist ein Zeichen der Willkür zu erkennen, wo ich gerne Klarheit geschaffen hätte.
In der 3. Klasse ist einmal pro Woche für 2 Stunden Schwimmunterricht. Dieser wird ausschließlich von einer Förderlehrerin der Schule gehalten. Jetzt wurden die Schwimmregeln behandelt und auch abgefragt, was grundsätzlich in Ordnung ist. Aber der Abfragezeitpunkt ist in einem anderen Fach gewesen, schon am Montag, obwohl das Fach erst am Dienstag stattgefunden hätte und zwischen Vermittlung des Stoffes und Abfrage weniger als eine Woche gewesen ist, sozusagen eine vorgezogene Lehrprobe.
Die über den Rektor angeforderte Stellungnahme ist bis jetzt ausgeblieben.
Nun meine konkrete Fragen:
- Dürfen Fachlehrer nach der Schulordnung VSO überhaupt Leistungsnachweise von ihren Schülern erbringen lassen, die Zeugnisrelevant sind?
- Darf ein schriftlicher Leistungsnachweis an einem anderen Tag als dem auf dem Stundenplan ersichtlichen Fach durchgeführt werden, sogar noch vorgezogen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Busch