Frage an Ludwig Spaenle von Isabell M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Spänle,
Zitat: "Für die Grundschule werden von rund 2.200 Bewerbern 614 im September in den Staatl. Schuldienst übernommen".
Diese frohe Botschaft konnten Bürger in mehreren Lokalzeitungen des Freistaats lesen.
Wir Grundschullehrer betrachten dies als puren Hohn. 2008 haben wir beide unser Staatsexamen abgeschlossen und wurden daraufhin befristet in der Hauptschule eingesetzt. Dieses Jahr sieht die Situation anders aus. Seit nun mehr als 5,5 Wochen warten wir auf einen Anruf der Regierung, werden jedoch immer mit leeren Versprechungen und Unwissenheit vertröstet. Diese Hinhaltetaktik der Regierung verärgert uns, denn was bei der Einstellungspolitik allerdings nicht beachtet wird, ist, dass wir trotzdem Miete, Versicherung, Auto etc. bezahlen müssen.
Ferner garantieren Sie für das Schuljahr 2010/2011 die individuelle Förderung an Grund- und Hauptschulen auszubauen, die Klassengröße zu senken, durch zusätzliche Förderstunden und den Ausbau von Ganztagsangeboten. Aus unserer praktischen Erfahrung in mehreren Schulen wissen wir, die Situation sieht anders aus. So müssen beispielsweise Förderlehrer den Bedarf von Grund-und Hauptschule übernehmen und sind dadurch überlastet, oder aber eine Vielzahl von Vertretungsstunden ableisten und werden dem Förderbedarf nicht mehr gerecht. Dem entgegen steht, dass dieses Jahr soviele Lehrer wie schon lange nicht mehr auf der Straße stehen. Selbst Lehrer mit einem Schnitt von 2,16 wurden noch nicht eingestellt!
In Deutschland herrscht Fachkräftemangel. Wie wollen Sie dieser Situation ohne ausreichende Bildung entgegen wirken?
Wie rechtfertigen Sie diese Einstellungspolitik gegenüber uns noch motivierten Lehrern?
Wir erbitten um eine konkrete und ehrliche Meinung und keine vorgefertigten Phrasen aus dem aktuellen Parteiprogramm!
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Sötje und Isabell Magath
Sehr geehrte Frau S., sehr geehrte Frau Magath,
Herr Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle hat Ihre E-Mail vom 7. September 2010, in der Sie sich nach der Einstellungssituation für Grundschullehrkräfte für das Schuljahr 2010/2011 erkundigen, erhalten. Ihre E-Mail wurde mit der Bitte um Beantwortung an das Fachreferat weitergeleitet. Zu Ihrem Anliegen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Einstellung in den staatlichen Grundschuldienst ist seit Jahren davon gekennzeichnet, dass den zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten im Grundschulbereich jedes Jahr mehr Bewerber gegenüberstehen.
Die Einstellung von Lehrkräften orientiert sich daher ausschließlich an den von den betroffenen Bewerbern erreichten Prüfungsergebnissen. Die Bayerische Verfassung und das Beamtenstatusgesetz schreiben zwingend vor, dass die Vergabe öffentlicher Ämter in der gesamten Staatsverwaltung nach dem Leistungsprinzip, d. h. nach der in der Anstellungsprüfung erzielten Note zu erfolgen hat. Die Anstellung von Lehrern erfolgt demnach für alle Schularten ausschließlich nach der erzielten Note.
Die jährlich festgesetzten Einstellungsnoten ermitteln sich durch die Gegenüberstellung der zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Bewerbern. Die Einstellungsmöglichkeiten wiederum ergeben sich nicht nur durch die ausscheidenden Lehrkräfte (Ruhestände, Entlassungen, etc.), vielmehr sind hierbei auch Veränderungen bei der Beurlaubung und der Teilzeit zu berücksichtigen. Neben dem aktuellen Prüfungsjahrgang und den freien Bewerbern, auf die etwa 60 % der Einstellungsmöglichkeiten entfallen, werden auch die Wartelistenbewerber der letzten fünf Prüfungsjahrgänge bei der Einstellung berücksichtigt.
Nachdem in den letzten Jahren der Großteil der Prüfungsteilnehmer die Zweite Staatsprüfung mit sehr guten bis guten Noten abgeschlossen hat, waren in den vergangenen Jahren auch die Einstellungsmöglichkeiten bereits bei den Bewerbern mit sehr guten bis guten Noten erschöpft, so dass sich hier die Einstellungsnote gebildet hat. Dies hat natürlich auch zur Folge, dass auf der Warteliste entsprechend viele Bewerber mit „guten“ Noten geführt werden.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus schöpft die für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten jedes Jahr vollständig aus; weitere Beschäftigungsmöglichkeiten stehen für den staatlichen Grundschuldienst leider nicht zur Verfügung.
Zum Schuljahr 2010/2011 konnten sowohl im Bereich der Höchstzahlen als auch im Bereich der individuellen Förderung Verbesserungen erreicht werden: So wurde die maximale Schülerzahl in Jahrgangsstufe 1 auf 28 Schüler gesenkt und die im Vorjahr eingeführte Höchstzahl 29 in Jahrgangsstufe 2 fortgeführt. Des Weiteren wurden zur Teilung der Förderstunde in Jahrgangsstufe 4 bei mehr als 25 Schülern zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
In Klassen mit einem Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als 50% beträgt die Höchstzahl 25. Zur Umsetzung dieser Regelung stehen 411 zusätzliche Stellen für den Volksschulbereich zur Verfügung. Der weitere Ausbau der gebundenen Ganztagsangebote führte mit einem Zuwachs von 60% ebenfalls zu zusätzlichen Lehrerstellen im Grundschulbereich.
Sehr geehrte Frau Sötje, sehr geehrte Frau Magath, das Ziel der Staatsregierung, in den kommenden Jahren die Klassenhöchststärke in der Grundschule weiter sukzessive zu reduzieren und den Ganztagsbereich weiter auszubauen, wird sich positiv auf die Anstellungschancen der Lehramtsbewerber auswirken, da zur Umsetzung dieser Pläne ein erhöhter Lehrerbedarf gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Hahn
Leitender Ministerialrat