Frage an Ludwig Spaenle von Stefan B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,
in Ihrer
Antwort an Herrn G. schrieben Sie:
"Um den Ausfall von Lehrkräften noch besser auffangen zu können, bleibt die Anzahl der Mobilen Reserven an Grund- und Hauptschulen trotz zurückgehender Schülerzahl gleich hoch."
Im kommenden Schuljahr 2010/11 gibt es Hauptschulen in Bayern, die im Gegensatz zum Vorjahr keine mobile Reserve haben werden.
Frage 1: Wie kommt es dann zu obiger Aussage?
Frage 2: Wie sollen an diesen Schulen die Ausfälle von Lehrkräften aufgefangen werden?
Vielen Dank für Ihre ehrliche Antwort
Schönen Gruß
Stefan Blochum
Sehr geehrter Herr Blochum,
Herr Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle hat Ihre Mail vom 5. August 2010, in der Sie Ihre Fragen bezüglich der Mobile Reserven an Grund- und Hauptschulen vorbringen und um erläuternde Informationen bitten, erhalten. Ihre Mail wurde mit der Bitte um Beantwortung an das Fachreferat weitergeleitet. Zu Ihrem Anliegen kann Folgendes mitgeteilt werden:
Die Sicherstellung des Unterrichts ist dem Staatsministerium ein wichtiges Anliegen und es werden erhebliche Anstrengungen in diesem Bereich unternommen. Die Vertretungssituation wurde im Schuljahr 2010/11 bayernweit noch einmal verbessert: Die Zahl der Mobilen Reserven wurde trotz weiter sinkender Schüler- und Klassenzahlen in gleichem Umfang wie bisher bereitgestellt (1900 Vollzeitplanstellen). Da Vertretungslehrkräfte vor allem ab Monat November in erhöhtem Umfang benötigt werden, wird die Zahl der mobilen Reserven ab diesem Zeitpunkt in bewährter Weise zusätzlich dreimal aufgestockt: In den Monaten November, Januar und Februar werden weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Umfang von 280 Vollzeitäquivalente zur Verfügung gestellt.
Die Lehrkräfte, die für die Mobile Reserve eingeteilt sind, werden zunächst einer Stammschule zugeordnet. In der Regel sind dies die bisherigen Einsatzschulen der Lehrkräfte. Der Einsatzbereich der Mobilen Reserve beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Stammschule, sondern bezieht sich auf den gesamten Schulamtsbezirk. Das bedeutet, dass die Mobilen Reserven zunächst in Zeiten, in denen keine Vertretungseinsätze anfallen, an der Stammschule zur weiteren individuellen Förderung eingesetzt wer-den. Ist dann im Landkreis eine Lehrkraft zu vertreten, so übernimmt das jeweilige Staatliche Schulamt die Koordinierung der Vertretungseinsätze und weist die Mobilen Reserven der entsprechenden Schule zu.
Bayern stellt für die Grund- und Hauptschulen ein sehr großes Vertretungskontingent bereit, das in diesem Umfang von keinem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird.
Sehr geehrter Herr Blochum, das Staatsministerium kann Ihnen versichern, dass die Verantwortlichen vor Ort um eine bestmögliche Organisation des Vertretungsunterrichts bemüht sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Gisela Stückl
Regierungsdirektorin