
(...) Das sich weder die Steuerfahnder noch die Staatsanwaltschaft und nicht einmal das Gericht hinreichend mit wesentlichen Unterlagen wie beispielsweise den Strafanzeigen von Gustl Mollath befasst haben ist, wie Sie sagen, unglaublich und und aus unserer Sicht skandalös. Wenn es darum geht, dass man einen Menschen für viele Jahre wegsperrt, dann muss man von einem Vorsitzenden Richter erwarten können, dass er die Akten gründlich studiert. (...)