Aktuell wird durch das BBergG die Förderung fossiler Brennstoffe und Fracking aktiv unterstützt und von der Regierung vorangetrieben. Wie sehen Sie das in der Zukunft?
Der Klimawandel ist im Gange. Die IEA hat eine klare Stellungnahme abgegeben, dass die weitere Förderung von Erdöl- und Erdgas unvereinbar mit dem 1,5°C Erderwärmungsszenario ist.
Die Argumentation „Brückentechnologie“ wurde mehrfach z.B. durch das DIW widerlegt. Dass Erdgas den Kohleausstieg begünstige und eine klimafreundlichere Alternative sei, ist nicht richtig. Dabei wurden die Methanleckagen nicht berücksichtigt. Auch der graue, blaue und türkise Wasserstoff, welche das fossile Geschäftsmodell verlängern würden, sind in der Gesamtbilanz nicht umweltfreundlich.
Sehr geehrte Frau A.
Klimaneutralität in weniger als 30 Jahren heißt, dass die eine fossile Infrastruktur nicht einfach durch eine andere fossile Infrastruktur ersetzt werden darf.
Wir leiten daher den Einstieg in den Ausstieg aus den Fossilen ein: Die Planung unserer Infrastruktur für Strom, Wärme und Wasserstoff braucht ein Update und muss Klimaneutralität in den Mittelpunkt stellen. Neue Gaskraftwerke oder Infrastrukturen, die wir für den Kohleausstieg brauchen, darf es deshalb überhaupt nur geben, wenn sie aktuell zwingend notwendig sind und bereits Wasserstoff-ready geplant und gebaut werden. Wir werden die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass neue Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet erteilt werden und den Wechsel von Erdgas zu erneuerbaren Energieträgern enthalten.
Denn auch Erdgas ist ein klimaschädlicher Brennstoff, sein Gebrauch muss immer weiter abnehmen. Die extrem klimaschädlichen Emissionen, die bei Erdgasförderung und -transport entstehen, wollen wir schnellstmöglich reduzieren. Neue Hafentermi- nals zur Anlandung von Flüssigerdgas sollen nicht mehr genehmigt werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2, die nicht auf grünen Wasserstoff ausgerichtet sind, zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen, konterkarieren die Energiewende und sollten gestoppt werden.
Damit Wasserstoff zur Klimaneutralität beiträgt, muss er aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Das gilt auch für Wasserstoffimporte.
Wir machen das Vorsorgeprinzip auch im Gewässerschutz zur Richt- schnur, deswegen wollen wir im Bergrecht Fracking und künftige Projekte zur Förderung von Erdöl und Erdgas ausschließen.
Beste Grüße
Ludwig Hartmann