Frage an Lucia Puttrich von Alexander B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Puttrich,
am 11.12.2009 beinhaltete Ihre Antwort auf eine Frage zum Thema ELENA folgenden Auszug:
"Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass die Vorteile dieser Regelung, die eine erhebliche bürokratische Entlastung bedeuten, den Eingriff in die Rechte des Bürgers bei weitem überwiegen. Da der Bürger bei dem Abruf der Daten mitwirken muss, ist ein Missbrauch der Daten ausgeschlossen."
Besitzt diese Aussage im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung noch ihre Gültigkeit oder hat sich Ihr Standpunkt evtl. geändert?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Alexander Brückel
Sehr geehrter Herr Brückel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom März 2010 über das Medium www.abgeordnetenwatch.de, mit der Sie auf die Verfassungsmäßigkeit von ELENA im Bezug auf meine Aussage vom 11. Dezember 2009 eingehen.
Im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung prüft die Bundesregierung derzeit, ob sich im Bezug auf ELENA im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit eine Änderung der Einschätzung ergibt.
Solange keine anderslautenden Einschätzungen bekannt sind, ist für mich das ELENA-Programm mit seiner Bürokratie-Entlastung nach wie vor sinnvoll und richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia Puttrich MdB