Frage an Lucia Puttrich von Klaus Georg W. bezüglich Wirtschaft
Warum haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages keinerlei Einfluss auf die
Preisgestaltung der Energiewirtschaft ( Strom,Wasser,Gas und Kraftstoffe ? )
Sehr geehrte Frau Puttrich,
man erfährt immer wieder, dass die Angestellten der Büros unserer Volksvertreter im Bundestag teilweise aus Lobbyisten aus der Energiewirtschaft stammen. Sie sollen sogar bei der Vorbereitung der Texte zur Gesetzgebung maßgeblichen Einfluss im Sinne ihrer jeweiligen Auftraggeber ausüben. Wenn dieses zutreffen sollte, wie soll dann der Wähler noch Vertrauen in die Politik haben und auch noch wählen gehen ? Können Sie mir glaubhaft versichern, dass solche Vermutungen nicht stimmen ? Ich als " Kleiner Mann aus dem Volke " , wie kann ich noch sicher sein, ob auch die von mir gewählten Damen oder Herren Abgeordneten tatsächlich nach dem, dem Volke gegenüber geleisteten Eid ,entsprechend handeln und zu dessen Vorteil agieren ?
Ich kann aber nur feststellen, dass die Preise ständig steigen und anscheinend von unseren Volksvertretern stillschweigend geduldet werden !
Mit freundlichem Gruß
Klaus Georg Waldschmidt
Sehr geehrter Herr Waldschmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Februar 2010.
Ich kann Ihnen keine soziologische Erhebung über die Berufswege der Abgeordnetenmitarbeiter liefern und denke auch, dass dies für die Entscheidungsfindung des Deutschen Bundestages nicht entscheidend ist. Für die Frage der Energiepreise ist dies in jedem Fall unerheblich. Denn nicht die Abgeordneten oder die Bundesregierung entscheidet über Energiepreise, sondern der Markt.
Angesichts des weltweiten Kampfes um Ressourcen und der explodierende Nachfrage nach Energie ist der Einfluss Deutschlands auf das Zustandekommen der Energiepreise auf den Weltmärkten begrenzt. Umso wichtiger ist es, die politischen Rahmenbedingungen in unserem Land und in der Europäischen Union richtig zu gestalten. Maßgabe muss sein, dass es zu keiner weiteren Verteuerung von Energie durch staatliche Maßnahmen kommt. Ad-hoc Aktionen und staatlich verordnete Sozialtarife bei Strom und Gas lösen das zugrundeliegende Problem nicht. Wo Menschen ihre Energierechnungen nicht bezahlen können, sind die sozialen Sicherungssysteme gefordert. So werden bei Hartz IV-Empfängern die Heizkosten zusammen mit den Kosten der Unterkunft separat erstattet. Das Wohngeld wurde ab dem 1. Januar 2009 um eine Heizkostenkomponente ergänzt.
Auf Initiative der Union hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um den Wettbewerb im Energiebereich zu beflügeln. Dazu gehören die Gasnetzzugangsverordnung, die Kartellrechtsnovelle, die Kraftwerksnetzanschlussverordnung sowie der Übergang zur Anreizregulierung der Netze. Auch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas trägt zur Kundensouveränität bei.
Im natürlichen Monopol der Stromnetze trägt die Regulierung erste Früchte. Ohne die Absenkung der Netzentgelte in den letzten zwei Jahren wäre der Strompreis für Haushaltskunden um insgesamt 20 Prozent, für die stromintensive Industrie um 15 Prozent gestiegen. Insgesamt entspricht dies einer Entlastung für Haushaltskunden von rund 3,4 Milliarden Euro. Auch mit der Erleichterung des Anbieterwechsels im Strombereich hat die Bundesregierung bewiesen, dass den Entwicklungen nicht tatenlos zugesehen wird.
Auch zukünftig werden wir uns für die Stärkung des Wettbewerbs einsetzen, denn dadurch kommt es zu einem positiven Effekt auf die Strompreise. Die christlich-liberale Regierung wird sich für eine sichere, klimaverträgliche und bezahlbare Energieversorgung einsetzen. Dazu wird im Herbst des Jahres 2010 ein Energiekonzept vorgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia Puttrich MdB