Frage an Lucia Puttrich von Robert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
sehr geehrte frau puttrich,
koennen sie mir sagen ob die bundesrepublick deutschland einen voelkerrechtlichen friedensvertrag hat
mfg
robert mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de vom 8. Januar 2010.
Zwischen den sog. Siegermächten (USA, Großbritannien, Russland und Frankreich) und der Bundesrepublik Deutschland hat es nach dem Ende des zweiten Weltkrieges keinen völkerrechtlichen Friedensvertrag gegeben. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde der sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 abgeschlossen, in dem die abschließende Regelung der Verhältnisse zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Siegermächten dargelegt wurde. Er regelt in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung und kommt damit faktisch einem Friedensvertrag nach dem zweiten Weltkrieg gleich. Durch ihn hat die Bundesrepublik Deutschland endgültig die volle Souveränität über die inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia Puttrich MdB