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Frage von Thomas Mohr (GdP-Vorsitzender M. •

Frage an Lothar Mark von Thomas Mohr (GdP-Vorsitzender M. bezüglich Innere Sicherheit

1) Die Besoldung der Polizistinnen und Polizisten wurde in der Vergangenheit deutlich nach unter gesenkt. Nun liegt ein weiteres „Reformpapier“ auf dem Tisch, welches auch unter der Bezeichnung „Eckpunktepapier“ bekannt ist. Damit sollen angeblich die Leistungselemente der Beamtenbesoldung gestärkt werden, tatsächlich wird nicht nur die Besoldung, sondern auch die Altersversorgung drastisch gesenkt. Soll dies ihrer Meinung nach so umgesetzt werden ? Wie will man Leistung bei der Polizei messen ?

2) Die Diskussion nach einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit nimmt immer mehr zu. Sind sie der Meinung, dass eine Anhebung auf 67 Jahre wirklich sinnvoll ist. Polizeibeamtinnen und - beamte haben eine vorgezogene Altergrenze von 60 Jahre. Soll diese aus guten Gründen eingeführte Altersgrenze ihrer Meinung nach auch angehoben werden?

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Sehr geehrter, lieber Herr Mohr,

haben Sie herzlichen Dank für die an mich gerichteten Fragen über die Beamtenbesoldung und die Anhebung der Lebensarbeitszeit. Ich freue mich, dass Sie mir die Gelegenheit geben, auf diese Themen einzugehen.

Das Strukturreformgesetz (StruktRefG), auf das Sie sich in Ihrem Schreiben beziehen, spiegelt die Eckpunkte „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ wider, die am 4. Oktober 2004 von Bundesinnenminister Otto Schily, dem Vorsitzenden des dbb beamtenbund und tarifunion, Peter Heesen, und dem ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske vorgestellt wurden.

Mit dem Regierungsentwurf des StruktRefG, den das Kabinett am 15. Juni 2005 beschlossen hat, sollen die beamtenrechtlichen Beschäftigungsbedingungen grundlegend modernisiert, flexibilisiert sowie leistungs- und anforderungsbezogen ausgerichtet werden. Im Mittelpunkt steht die Einführung eines neuen, leistungsorientierten Bezahlungssystems. Zugleich enthalten die Neufassungen des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) und des Bundesbeamtengesetzes (BBG) die Voraussetzungen für ein modernes Personalmanagement. Das Versorgungsrecht wird an die neuen Bezahlungsstrukturen angepasst.

Das vom Kabinett verabschiedete Gesetz erreicht den Bundesrat nach der Sommerpause am 23. September 2005. Unabhängig von der Neuwahl des Deutschen Bundestages soll es Anfang Juli 2006 in Kraft treten. Nach einer Einführungs- und Startphase beginnt am 1. Januar 2008 die Leistungsbewertung und –bezahlung. Das bisherige an Alter und Familienstand orientierte Bezahlungssystem mit bundeseinheitlichen, festen Strukturen wird damit abgelöst. Die Bezahlung soll von da an vorrangig an der individuellen Leistung und der tatsächlich wahrgenommenen Funktion ausgerichtet werden.

Die neue Grundbezahlung setzt sich aus Basisgehalt und Leistungsvariable zusammen:

* Das Basisgehalt, das sich an den bisherigen Gehältern orientiert (dabei ist das bisherige Endgrundgehalt um 4% verringert), basiert auf den Anforderungen und Funktionen des Arbeitsplatzes, die der Dienstherr bewertet und bestimmt. Die bisherigen zahlreichen Dienstaltersstufen werden durch wenige Erfahrungsstufen ersetzt.

* Durch Einführung einer Leistungsvariable möchten wir eine Entgeltflexibilisierung herbeiführen. Sie soll in Zukunft das Basisgehalt ergänzen, wobei sie ausschließlich an individuelle Leistungen anknüpft und in vier Stufen entsprechend dem Grad der individuellen Leistung zu bemessen ist. Wird keine anforderungsgerechte Leistung erbracht, ist nur das Basisgehalt zu zahlen. Es ist vorgesehen, dass die dazu notwendige Bewertung der geleisteten Arbeit nachvollziehbarer, transparenter und zeitnah erfolgt. Die Verfahren und Methoden sind von Bund und Ländern eigenverantwortlich und dezentral zu regeln. Dies kann sich in der Tat kompliziert gestalten, da jede Beurteilung auch immer ein subjektives Element enthält. Dennoch sehen wir die Leistungsvariable als geeignetes Instrument zur Steigerung der Leistungsmotivation.

Meine Ausführungen zeigen: Ihre Sorgen sind unbegründet. Von einer drastischen Senkung der Besoldung kann keine Rede sein. Die Leistungsvariable kann bis zu 8% der Besoldung ausmachen. Somit besteht je nach individueller Leistung die Möglichkeit, zwischen 96 und 104% des bisherigen Gehalts zu erhalten.

Ebenso sieht es aus bei der Altersversorgung. Die Leistungselemente wirken sich indirekt auch auf die Altersversorgung aus, da sich die Pension nach der Beschäftigung drei Jahre vor dem Ruhestand berechnet. Somit richtet sie sich nach dem Prozentsatz, nach dem der Erwerbstätige zu diesem Zeitpunkt bezahlt wurde.

Ihre zweite Frage bezog sich auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Die Diskussion um eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 oder gar 70 Jahre wird gegenwärtig immer noch rege geführt. Wir von der SPD sehen keine Veranlassung, das Rentenalter heraufzusetzen. Wir setzen uns vielmehr dafür ein, dass sich das tatsächliche Renteneintrittsalter dem gesetzlichen annähert, indem die rechtliche Grenze von 65 Jahren ausgeschöpft wird. Aktuell gehen die Menschen mit durchschnittlich 63 Jahren in Rente.

Die Anforderungen der Arbeitswelt von morgen und übermorgen werden von insgesamt kleineren und im Durchschnitt deutlich älteren Belegschaften bewältigt werden müssen. Deshalb ist eine gesteigerte Erwerbstätigkeit von älteren Arbeitnehmern unumgänglich.

Bei den Angestellten der Polizei liegt die Altersgrenze für die Pensionierung gegenwärtig bei 60 Jahren. Wir halten dies für richtig und haben keine Pläne, daran etwas zu ändern. Jedoch kann die Bundesregierung nur über die Bundespolizei entscheiden, über die Landespolizeien entscheiden die Länder, die teilweise eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 61 Jahre befürworten.

Ich hoffe, ich konnte die Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark, MdB