Frage an Lothar Mark von Markus R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Mark,
in der Beantwortung einer Frage bzgl. der Internet-Sperren vom 26.05. haben Sie angemerkt:
"Der kommerziellen Verbreitung über das Internet dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen."
Anscheinend passiert das aber nicht. Wie eine Probe des Arbeitskreises Zensur[1] zeigt, gibr es Seiten in Deutschland, die auf anderen europäischen Sperrlisten stehen und die unbehelligt vor einer Strafverfolgung kinderpornographisches Material verbreiten.
Vom BKA und der Regierung wird stets der Erfolg der Sperrlisten in anderen Ländern angeführt. Anscheinend finden in diesen Ländern nach Einführung von Sperrlisten aber keine ernsthaften Versuche mehr statt, diese Seiten auch vom Netz zu bekommen.
Welche Verbesserungen strebt die Koalition an, um sowohl die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Ländern, als auch die Internetkompetenz der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland zu stärken?
Sehr geehrter Herr Ritter,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Mail an Herrn Kling, die ich Ihnen gerne beantworte.
In der Regel gilt: Wenn ein Provider Kenntnis davon erhält, dass in seinem Verantwortungsbereich Seiten platziert wurden, die kriminelle Inhalte haben, werden diese runter genommen. Das Problem ist die Zeit, bis er davon Kenntnis erhält.
Meine Fraktion befürwortet - dies hat auch die Anhörung zum Thema ergeben - dass eine Art "Alarmknopf" oder eine "110" für das Internet geschaffen wird. Über eine solche Funktion soll künftig jeder Nutzer die Möglichkeit haben, über eine bestimmte Stelle der Ermittlungsbehörden über auffällige Seiten zu informieren. Dort kann sie dann geprüft, eine Sperrung veranlasst und gegebenenfalls weitere Schritte veranlasst werden.
Selbstverständlich muss die Zusammenarbeit im Rahmen von Euro- und Interpol verbessert werden. Mir wird versichert, dass die Informationssysteme stetig optimiert werden. Mit Absicht bleibt sicher keine Seite offen, die einen kriminellen Inhalt hat - es sei denn, es handelt sich um eine verdeckte Ermittlungsaktion.
In der Hoffnung, dass ich Ihre Frage damit hinreichend beantworten konnte, verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
Ihr Lothar Mark