Frage an Lothar Mark von Wolfgang W. bezüglich Finanzen
Grüzi, Herr Mark,
meine Frage: Wie stehen Sie als Politiker zu den kommenden Diätenerhöhung angesichts der sozial eher schlechten Lage in der BRD und spez. in Mannheim?
in Erwartung einer persönlichen Antwort......
Ihr Wolfgang
Sehr geehrter Herr Würthwein,
ich bin Ihnen dankbar für Ihre kritische Nachfrage zu meiner Haltung beim Thema Diätenerhöhung, gibt sie mir doch Gelegenheit, mit den folgenden Ausführungen zu einer Versachlichung des Themas beizutragen.
Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Selbst über die Höhe der eigenen Entschädigung zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben.
Im Jahr 2007 hat der Deutsche Bundestag deshalb eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Diese soll sich künftig am Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlich hoher Verantwortung und Belastung orientieren. Was ist angemessen für Abgeordnete, die bis zu 320 000 Bürgerinnen und Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Diese Frage ist angesichts der hohen Verantwortung, die man als oberster Gesetzgeber ohne Zweifel trägt, nur schwer zu beantworten. Als Richtgröße für die Entschädigung sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6, also auch B 6 vergleichbar. Als Mannheimer Bürgermeister und Dezernent für Kultur, Schule, Sport- und Bäderwesen lag ich eine Gehaltsgruppe darüber, nämlich bei B 7. Meine Arbeitsbelastung und mein Engagement sind aber mit Sicherheit nicht geringer geworden.
Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung anzuheben, wurde entschieden, die Entschädigung in zwei Schritten vorzunehmen: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 wird sie nochmals um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007. Zugleich wurde die Steigerungsrate für die Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr abgesenkt. Während früher ein Abgeordneter nach 8 Mandatsjahren bereits 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung erhielt, waren es nach 1995 nur 24 Prozent, seit 2008 sind es nur noch 20 Prozent.
Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teil-haben. Es ist daher auch richtig, dass der Tarifabschluss auf die Beamten und Pensionär des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden.
Damit kommt es nun aber zum ersten Mal zu einer Anpassung, wie sie 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen wurde. Denn mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters einer kleinen Stadt mit B6 bzw. die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6. Die jetzt vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht nur dieses Ergebnis nach.
Die Abgeordnetenentschädigung wird als zum 1. Januar 2009 um 278 Euro (3,63 Prozent) auf 7.946 Euro und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8.159 Euro steigen. Das entspricht dem Tarifabschluss von Verdi für den öffentlichen Dienst. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2010 genau dem dann erhöhten Niveau von B6 bzw. R6 entsprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Allerdings: Die Anpassung erfolgt zeitlich versetzt um ein Jahr später als bei den Beamten. Auch wird die von Verdi für 2009 erreichte Einmalzahlung von 225 Euro nicht berücksichtigt.
Im Vergleich zur freien Wirtschaft bewegen sich die Verdienste eines Abgeordneten in Dimensionen, die ich angesichts einer 75 bis 90-Stunden-Woche, die mich auch an den Wochenenden bei Partei-, Kultur- und sonstigen Veranstaltungen fordert, für nicht zu umfangreich halte. Nicht verwunderlich ist denn auch, dass der eine oder andere Politiker andere Politiker in die Wirtschaft wechselt, manchmal leider nicht unbegründet mit negativen Schlagzeilen. Was die ebenfalls häufig kritisierten Nebeneinkünfte einiger Abgeordneter angeht, so kann ich mir persönlich nur schwer vorstellen, wie man sein Amt gewissenhaft ausüben kann, wenn man nebenher noch anderen Tätigkeiten nachgeht. Ich selbst fungiere in meinem Wahlkreis als ehrenamtlicher Vorsitzender eines Sozialverbandes, eines Fördervereins und eines Vereins. Dabei habe ich mich aber nie um diese Ämter bemüht, sondern wurde von den Vorständen auf Grund meiner langjährigen Erfahrung darum gebeten. Mein Name hilft, dass sie sich in der Öffentlichkeit besser Gehör verschaffen können. Übrigens: Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten voll versteuern und erhalten auch keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. Dabei wird es auch bleiben.
Es bleibt festzuhalten: Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an einem klaren, nachvollziehbarem Maßstab: Die Entschädigung steigt nur dann, wenn sich die Vergütung vergleichbarer Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Dies gilt übrigens für die Zukunft auch dann, wenn Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ausbleiben. Dann wird es auch keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung geben.
Seien Sie versichert, dass mir als Mannheimer Mandatsträger die Interessen der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger besonders am Herzen liegen und ich alles tue, damit diese in Berlin Gehör finden.
Ich hoffe sehr, dass ich mit diesen Hinweisen zu einer Versachlichung
der Debatte beitragen kann.
Ihr Lothar Mark