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Frage von Nancy A. •

Frage an Lothar Mark von Nancy A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mark.

Meine Frage durch die Änderung des §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches,wird da nicht die Nachweispflichten gestrichen? Eltern müssten dann künftig schon um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen staatlicher Behörden abwichen.Kommt es dann nicht zu noch mehr Verletzungen der Menschenrechte durch die Jugenämter , so wie es bereits durch zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben hat!

Hochachtungsvoll

Nancy Allen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Allen,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie Verletzungen der Menschenrechte durch Jugendämter beklagen und in dem Zusammenhang auf die Änderung des § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches verweisen.

Federführend dabei war und ist die Arbeitsgruppe Recht, der Gesetzentwurf "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdungen des Kindeswohles" (Drs. 16/6815) ist ein Gesetzentwurf aus dem BMJ. In der Drucksache selbst wird gut erklärt, was es mit den Änderungen in § 1666 BGB auf sich hat. Sie können ihn unter folgendem Link aufrufen und nachlesen: http://dip.bundestag.de/btd/16/068/1606815.pdf

Die Einschätzung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass es durch die neuen gesetzlichen Regelungen natürlich nicht (und im Übrigen auch nicht durch die bestehenden) zu "Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter" kommt.

Eingriffe der Jugendämter werden nur bei einer Gefährdung des Kindeswohles vorgenommen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Das Sozialgesetzbuch VIII hat einen starken Fokus auf die Prävention und Förderung bei Familien sowie Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung möglichst abzuwenden. Für Interventionsmaßnahmen gelten hohe rechtliche Hürden; sie werden von keinem Jugendamt leichtfertig in die Wege geleitet.

Wenn im Einzelfall Verfehlungen von Seiten der Jugendämter vorkommen, muss man diese mit Hilfe eines Rechtsbeistands nachweisen und kann auch dagegen vorgehen.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark