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Frage von Joachim S. •

Frage an Lothar Mark von Joachim S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geeehrter Herr Mark,

ich habe eine Frage zu einem Gesetz und zwar:

Im Namensänderungsgesetz vom 5. Januar 1938 sind mehrmals das deutsche Reich und der Reichsminister des Innern erwähnt und das obwohl das Gesetz inhaltlich auf dem Stand vom 19. Februar 2007. Das finde ich doch sehr erstaunlich. Warum sind die Bezeichnungen nicht aktualisiert worden, zumal angesichts des Datums doch sicher genau DAS deutsche Reich gemeint ist, das außer im Geschichtsbuch nirgendwo mehr auftauchen sollte?

Als Student der Rechtswissenschaft kurz vor dem Examen (auch im Staatsrecht) interessiert mich das und ich habe mir gedacht, dass Sie als Bundestagsabgeordneter und Teil der Legislative vielleicht noch am ehesten darauf antworten können.

Vielen Dank und freundliche Grüße aus der Heimat,
Joachim Steinke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinke,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie auf darauf hinweisen, dass beim inhaltlichen Stand des Namensänderungsgesetzes vom 19. Februar 2007 noch immer eine Fassung vom 5. Januar 1938 verwandt wird, was in der Tat sehr merkwürdig ist. Da ich Ihre Kritik diesbezüglich teile, habe ich mich an die zuständige Arbeitsgruppe meiner Fraktion gewandt, die auf das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesministeriums der Justiz verwies, in dem unter rdnrn.659 ff bereits geregelt ist, dass die Titel geändert worden sein müßten. Siehe folgenden Link: http://www.bmj.de/rechtsfoermlichkeit/inhalt/td3.htm#anchorrn659

Da die Regel in diesem Gesetz offenbar bisher nicht beachtet wurde, habe ich mich mit der Bitte an das BMJ gewandt, dies nunmehr nachzuholen.

Mit Dank für Ihren wichtigen Hinweis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark

P.S. Viel Erfolg für Ihr Examen!