Portrait von Lothar Mark
Lothar Mark
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Lothar Mark zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jens B. •

Frage an Lothar Mark von Jens B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Wie ist der anscheinend bevorstehende Kampfeinsatz ("Die Bundesregierung will Anfang Februar entscheiden, ob sie der Bitte der Nato nachkommt – ein Ja gilt aber als sicher." aus www.tagesschau.de, 29.01.08) mit dem Grundgesetz vereinbar?

Portrait von Lothar Mark
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bings,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie Ihre Sorge über den bevorstehenden Einsatz der sog. Quick Reaction Force (QRF) bzw. schnellen Eingreiftruppe der Bundeswehr in Afghanistan zum Ausdruck bringen und dessen Verfassungsmäßigkeit in Frage stellen.

Die schnelle Eingreiftruppe der Bundeswehr, die nach dem Willen der Bundesregierung ab 1. Juli 2008 im Norden Afghanistans stationiert werden soll, dient dem Schutz der ISAF-Stabilisierungstruppe im Norden Afghanistans. Ihre Aufgaben sind, die Soldaten und die Zivilbevölkerung zu schützen und die afghanische Regierung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit zu unterstützen. Die Kampftruppe ist mobil, reaktionsschnell und hat eine hohe Aufklärungsfähigkeit. Zwei Jahre lang hatte Norwegen diese Aufgaben übernommen und übergibt sie jetzt an die Bundeswehr. Deutschland hat im Rahmen der ISAF ohnehin die Verantwortung für den Norden Afghanistans inne. Während ihres Einsatzes hatten die Norweger zwei Mal Alarm, einmal mussten sie außerhalb des Regionalkommandos Nord im Westen eingesetzt werden.

Wie bereits oben erläutert, erfolgt der Einsatz der QRF im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan, kurz ISAF, die vom UNO-Sicherheitsrat mandatiert ist. Die Resolutionen beziehen sich auf Kap. VII der UN-Charta, die militärische Zwangsmaßnahmen als Gegengewalt und zur Durchsetzung des internationalen Rechts erlauben. Deshalb steht der Einsatz der QRF auch im Einklang mit dem Völkerrecht ( so wie es auch Norwegen, ein sehr UN-treuer Staat, gehandhabt hat ).

Da der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zudem vom Deutschen Bundestag mandatiert wurde, entspricht deren Verwendung im Rahmen der ISAF dem GG entspr. dem Urteil des BVerfG v. 12.6.1994, wonach Bundeswehr-Soldaten zu militärischen Aufträgen im Ausland nur nach der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages verfassungskonform ist. Ich selbst bin bei allen Vorbehalten gegenüber der deutschen Beteiligung an der US-geführten Operation Enduring Freedom von der Notwendigkeit des Einsatzes überzeugt und werde bei der vermutlich im April anstehenden Abstimmung für den Einsatz der QRF in Afghanistan stimmen.

Zur weiteren Begründung des Einsatzes der QRF durch die Regierungskoalition verweise ich auf die letzte Bundestagsdebatte zum Thema Afghanistan vom 21. Februar 2008, die Sie unter folgendem Link nachlesen können: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16145.pdf

In der Hoffnung, dass ich Ihnen damit die nötigen Informationen liefern konnte, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark